Der Abschluss der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Die Umsetzung des Projekts wird über das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Verkehr sowie durch Mittel des Landes Berlin finanziert.
Pressemitteilung vom 15.09.2026
Die Radverkehrsinfrastruktur in der Hansastraße im Bezirk Lichtenberg wird ausgebaut – damit wird ein weiterer wichtiger Abschnitt des Berliner Radvorrangnetzes fertiggestellt. Nachdem im Herbst 2025 bereits der Bau der Radverkehrsanlage im westlichen Teil der Hansastraße gestartet ist, beginnen voraussichtlich in dieser Woche die Bauarbeiten im östlichen Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Liebermannstraße und der Darßer Straße (auf der nördlichen Richtungsfahrbahn) und dem Knotenpunkt Feldtmannstraße und dem Malchower Weg (auf der südlichen Richtungsfahrbahn).
Die Hansastraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße in den Ortsteilen Weißensee und Alt-Hohenschönhausen. Bislang fehlte in diesem Bereich eine durchgängige und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Mit der Neuaufteilung des Straßenraums wird künftig in beiden Fahrtrichtungen jeweils der rechte Fahrstreifen als Radfahrstreifen genutzt.
Die Radfahrstreifen erhalten überwiegend eine Breite von 2,50 Metern. Zur zusätzlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit werden in Teilbereichen 1,00 Meter breite Sperrflächen zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Verkehr angelegt, in einigen Abschnitten werden zusätzlich Protektionselemente eingebaut.
Die Fahrbahn befindet sich derzeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand und wird vor der Markierung der neuen Radverkehrsanlagen erneuert. Im Zuge der Maßnahme wird der rechte Fahrstreifen sowie an ausgewählten Stellen der linke Fahrstreifen instandgesetzt. Auch die Anforderungen der ortsansässigen Gewerbebetriebe wurden bei der Planung berücksichtigt. An mehreren Standorten entstehen öffentliche Liefer- und Ladezonen, um den Lieferverkehr zu unterstützen und ein sicheres Be- und Entladen zu ermöglichen.
Die Arbeiten werden in drei Bauphasen umgesetzt:
Die Bauarbeiten erfolgen abschnittsweise mittels Zweirichtungsverkehr auf einer Richtungsfahrbahn, während auf der anderen Richtungsfahrbahn gefräst, asphaltiert und markiert wird. Anwohnerverkehr und Grundstückszugänglichkeit auf den beiden Richtungsfahrbahnen bleiben weiterhin bestehen.
Pressesprecherin