Parkerleichterungen für Hebammen und Pflegedienste

Pressemitteilung vom 20.03.2024

Senatorin Schreiner erweitert kostenloses Parken

Verkehrssenatorin Manja Schreiner hat entschieden, freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie ambulanten Pflegediensten kostenfreies Parken in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung zu erleichtern. Der Berliner Senat setzt damit einen weiteren Punkt seiner Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik um. Die oberste Straßenverkehrsbehörde hat dazu bereits eine entsprechende Bekanntmachung an die Bezirksämter herausgegeben, die den Vollzug im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung regelt.

Die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Manja Schreiner: „Die neue Regelung bietet freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie auch ambulanten Pflegediensten eine vereinfachte Freistellung von der Parkgebührenpflicht für die Durchführung ihrer wichtigen Aufgaben. Gegenüber dem bisherigen Verfahren müssen Antragstellende künftig nur noch glaubhaft versichern, die Freistellung von der Parkgebührenpflicht dringend beziehungsweise in bestimmten Gebieten zu benötigen. Dieser Schritt bedeutet weniger Bürokratie als beim bisherigen Verfahren.“

Außerdem erhalten jede freie Hebamme und jede Hebammenpraxis sowie auch jeder ambulante Pflegedienst – auf Antrag – zusätzlich eine einzelne pauschale und kennzeichenlose Freiparkenregelung für das ganze Land Berlin.