Grün Berlin und das Land schließen Klimaschutzvereinbarung

Pressemitteilung vom 06.10.2022

Das Land Berlin und die landeseigene Grün Berlin GmbH haben eine Klimaschutzvereinbarung mit einer Laufzeit von zunächst zehn Jahren vereinbart. Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, und Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH, unterzeichneten jetzt die Vereinbarung, die bis zum Jahr 2031 gezielte Maßnahmen und Investitionen des landeseigenen Unternehmens für Entwicklung, Bau und Betrieb von grünen Infrastrukturen vorsieht, um dessen CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch konsequent zu verringern. Maßgebendes Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung ist es, die direkten CO2-Emissionen in den kommenden zehn Jahren um 25 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2019 zu reduzieren.

Die Klimaschutzvereinbarung umfasst sieben Handlungsfelder mit zahlreichen Maßnahmen, die in den kommenden Jahren sukzessive umgesetzt werden sollen. Im Zentrum stehen sowohl der Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Stärkung der Energieeffizienz in den von Grün Berlin betriebenen Liegenschaften und Gebäuden sowie die Umsetzung nachhaltiger Konzepte bei Entwicklung und Bau von Infrastrukturprojekten. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Erweiterung der Umweltbildungsangebote mit der Vermittlung von Nachhaltigkeitsthemen in Lehre und Forschung sowie der Wissenstransfer und die Vernetzung von Akteur*innen. Zur regelmäßigen Überprüfung des Umsetzungsstands der Klimaschutzvereinbarung richtet Grün Berlin ein Einspar- und Maßnahmen-Monitoring ein. Analog zum Land Berlin arbeitet Grün Berlin bereits über die Klimaschutzvereinbarung hinaus an dem Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden.

Über die Klimaschutzvereinbarungen des Landes Berlin

Mit den Klimaschutzvereinbarungen bindet das Land Berlin Unternehmen und Hochschulen konkret dabei ein, Berlin auf dem Klimaneutralitätspfad zu unterstützen. Unternehmen sowie Hochschulen setzen sich bei der Entwicklung einer Klimaschutzvereinbarung mit der Frage auseinander, welche Maßnahmen und Schritte erforderlich sind, um den eigenen Wirkungsbereich perspektivisch klimaneutral gestalten zu können. Die Ergebnisse dieser Überlegungen fließen in die Vereinbarung ein und sichern in der Umsetzung die erforderlichen Emissionsminderungen.

Darüber hinaus entwickeln Klimaschutzvereinbarungen eine Vorbildfunktion. Sie sollen andere Unternehmen anregen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und ebenfalls ambitionierte Zielstellungen zu entwickeln. Daher sind die Klimaschutzvereinbarungen als Instrument auch im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz verankert.