Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.

Buchholzer Straße / Charlottenstraße

Nr.:13
Unfallort:

Buchholzer Straße / Charlottenstraße

Jahr:2026
Länge:52.587784
Breite:13.412579
Beteiligte:Pkw / Fuß
Getötete Personen:(2.) Zu Fuß gehende Person
Abhilfe:Kurzfristig: Der Straßenbaulastträger soll die Sichtfelder zu Gunsten des querenden Fußverkehrs im gesamten Knotenbereich wirksam von parkenden Kfz freihalten.

Mittelfristig: Durch beidseitiges Kfz-Parken in der Buchholzer Straße müssen BVG-Linienbusse u.a. im Begegnungsfall abwarten und stellen dadurch die Einmündung und den Fußgängerüberweg zu. Diese Situation ist durch den Straßenbaulastträger wirksam abzustellen.
Sachstand:Bestätigt in der Unfall­kommission am 26.06.2026
Unfallbericht:Download
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