Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.

Nordufer / Seestraße / nördliche Seestraßenbrücke

Nr.:51
Jahr:2024
Beteiligte:Pkw / Elektro­kleinst­fahrzeug
Getötete Personen:(2.) Elektro­kleinst­fahrzeug fahrende Person
Abhilfe:Es wird empfohlen, bessere Sicht­beziehungen zwischen Kfz fahrenden Personen und zu Fuß gehenden / Rad fahren­den Personen herzustellen, die Beschilde­rung u.a. der baustellen­bedingten Geschwindig­keits­begrenzung 30 km/h zu verbessern und im Bau­stellen­bereich zu wieder­holen sowie die Besei­tigung eines Vanda­lismus-Schadens zu erledigen. Der Hinweis auf einen defekten Taster an der Ampel für zu Fuß gehende Personen wird zwecks Reparatur­auftrages weiter­gegeben
Sachstand:Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.12.2024
Unfallbericht:Download
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