Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.

Wendehalsweg / Rudower Straße / Zadekstraße

Nr.:52
Jahr:2024
Beteiligte:Pkw / Fuß
Getötete Personen:(25.) Zu Fuß gehende Person
Abhilfe:Es soll eine Geh­weg­vor­streckung baulich her­gestellt werden, damit die Ört­lich­keit von wider­recht­lich ab­ge­stell­ten Kfz frei­gehalten wird. Zugleich können sich dadurch auch bessere Sicht­be­ziehungen zwischen Kfz fahrenden und zu Fuß gehenden Personen ergeben. Zu Fuß gehende Personen müssen dadurch künftig einen Fahr­streifen weniger über­schreiten.
Sachstand:Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.12.2024
Unfallbericht:Download
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