Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge wie in § 21 Absatz 2 Berliner Mobilitätsgesetz vorgesehen.

Mariendorfer Damm

Nr.:5
Unfallort:

Mariendorfer Damm

Jahr:2026
Länge:52.433692
Breite:13.390467
Beteiligte:Pkw (Alleinunfall)
Getötete Personen:(3.) Im Pkw fahrende Person
Maßnahmen:Keine Maßnahmen mit Begründung: Der Unfall­hergang liefert nach derzeitigem Stand keine Anhalts­punkte dafür, dass das Risiko für ein ähnliches Ereignis durch eine Ver­änderung der örtlichen Infra­struktur reduziert werden könnte. Ohne Einfluss auf dieses Unfall­ereignis wird dem Straßen­bau­last­träger empfohlen, eine Schad­stelle in der Fahr­bahn­decke des Marien­dorfer Damms in Fahrt­richtung Norden zu beseitigen.
Sachstand:Bestätigt in der Unfall­kommission am 20.03.2026
Unfallbericht:Download
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