Aktuelle Verfahren zur Unterschutzstellung

Grünanlage Weberwiese

Novellierung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO)

Öffentliche Auslegung vom 30. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026

Für die Baumschutzverordnung wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt. Insbesondere der hohe Nutzungsdruck und klimatische Veränderungen wirken sich massiv auf den Baumbestand des Landes aus, so dass zu dessen Schutz und Erhaltung eine Anpassung geboten ist.

Kontakt

Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen