Besser zu Fuß unterwegs: Referentenentwurf zum Fußverkehr im Mobilitätsgesetz geht in die Öffentlichkeitsbeteiligung

grünes Ampelmännchen

Pressemitteilung vom 29.03.2019

Der Referentenentwurf für den Abschnitt Fußverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz geht heute in die Öffentlichkeitsbeteiligung.
„Der neue Abschnitt Fußverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz schafft eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verkehrswende. Der Fußverkehr wird endlich als gleichberechtigter Teil der Mobilität neu positioniert und aufgewertet. Berlin setzt damit deutschlandweit Standards für die Förderung des umweltfreundlichen und gesunden Fußverkehrs”, so Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

„Wir erleichtern direkte Wege statt Umwege und Wartezeiten für die zu Fuß gehenden, wir fördern sichere Schulwege, Barrierefreiheit und sorgen so für spürbar lebenswertere Kieze. Davon profitieren alle Berlinerinnen und Berliner. Gerade Kinder, Senioren und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen und werden es künftig leichter haben mobil zu sein”, so Günther weiter.

Laut Referentenentwurf soll es künftig etwa zur Regel werden, dass das Überqueren der Straße durch mehr Gehwegvorstreckungen einfacher wird. Bei breiten Straßen soll das Überqueren in einem Zug ermöglicht werden, sodass das Warten auf der Mittelinsel entfällt.
Es sollen besonders fußverkehrsfreundliche Räume geschaffen werden, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt. Dies können beispielsweise Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche sein.

Ein zentraler Pfeiler ist das schulische Mobilitätsmanagement und das Verkehrssicherheitsprogramm für sicherere Schulwege. Ziel ist, dass Schüler*innen mindestens das letzte Stück des Schulwegs selbstständig sicher zu Fuß zurücklegen. Schülerlotsen, Schulwegpläne und Mobilitätsgremien an Schulen werden im neuen Abschnitt Fußverkehr gesetzlich verankert.

Der Referentenentwurf stärkt auch die Strukturen für eine zukunftsfähige Fußverkehrspolitik: neue Beteiligungsgremien, eine systematische Wegenetzplanung und die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle.

Der Entwurf wurde in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit dem Mobilitätsbeirat erarbeitet, dem u.a. Mobilitätsverbände, Interessenvertreter*innen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Bezirke, Senatsverwaltungen und Fraktionsvertreter*innen angehören. Der „Dialog Fußverkehr“, der aus den Reihen des Mobilitätsbeirates gewählt wurde, begleitete die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz intensiv bei der Erarbeitung von Eckpunkten und dem Referentenentwurf.

Anfang 2020 soll das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Der Abschnitt Fußverkehr wird der vierte Baustein des Mobilitätsgesetzes. Die Abschnitte zu Allgemeinen Zielen, ÖPNV und Radverkehr traten im Juli 2018 in Kraft.

Der Referentenentwurf steht unter folgendem Link zur Verfügung: