Für die gekennzeichnete Fläche (L) wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, die dort bisher geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulösen und die Fläche als Landschaftsschutzgebiet „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ auszuweisen. Mit der Neuausweisung werden zugleich die nach § 32 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Regelungen zum Schutz des Vogelschutzgebietes „Westlicher Düppeler Forst“ (Gebietsnummer DE 3544-306) nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie festgesetzt.
Im Zuge des Verfahrens werden darüber hinaus 3 Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“ aus den Jahren 1999, 2000 und 2008 zur Rechtsbereinigung aufgehoben, da sie heute nicht mehr anwendbar sind. Für diese Landschaftsschutzgebiete gelten die aktuellen Verordnungen aus 2017.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.