Landschaftsschutzgebiete können nach § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes festgesetzt werden
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Am nördlichen Rand der Teltowhochfläche liegen das großflächige Waldgebiet des Düppeler Forstes und die Berliner Teile der Glienicker Parklandschaft. Das Gebiet ist ein Ausschnitt der eiszeitlich geprägten Havellandschaft mit wenig zerschnittenen naturnahen Wäldern und ihren abwechslungsreichen, vielfältigen und vielschichtigen Wald- und Offenlandstrukturen und einer artenreichen Flora und Fauna, mit markanten Erhebungen steil abfallenden Hängen mit eingeschnittenen Rinnentälern, Gewässern mit natürlich ausgeprägten Uferbereichen, Röhrichtbeständen, Au-, und Bruchwaldbereichen, Niederungen, Mooren, Feuchtgebieten und Wiesen.
Die Flächen haben besondere Bedeutung für den Naturhaushalt. Der westliche Düppeler Forst und die Glienicker Parklandschaft sind ein wertvoller Lebensraum für viele, auch gefährdete oder bedrohte Pflanzen- und Tierarten. Sie umfassen insbesondere einen bedeutenden Bestand an alten, starken, absterbenden oder abgestorbenen Bäumen sowie Hohl- und Höhlenbäumen mit zahlreichen und vielseitigen Biotopstrukturen. Diese bieten insbesondere den für das Vogelschutzgebiet „westlicher Düppeler Forst“ gemeldeten Höhlenbrütern wie Mittel- und Schwarzspecht, Fledermäusen und auf Alt- und Totholz angewiesenen und bedrohten Käferarten geeignete Lebensräume oder haben das Potenzial dazu, von ihnen besiedelt zu werden. Alt- und Totholz als Lebensraum und -grundlage vieler weiterer Arten von Tieren, Pilzen, Flechten, Wirbelloser, Insekten und Mikroorganismen ist außerdem ein elementarer und
besonders schützenswerter Bestandteil des Ökosystems Wald.
Auch die Regenerations- und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der eiszeitlich geprägten Landschaft sollen erhalten werden.
Die Wald- und Uferbereiche des westlichen Düppeler Forstes, der Böttcherberg wie auch die anderen Glienicker Parkanlagen werden zudem von Erholungsuchenden und Freunden der Gartenkunst genutzt. Sie unterliegt einem hohen und vielfältigen Nutzungsdruck und sollen auch in Zukunft für die naturnahe, an Landschaft und Naturausstattung angepasste Naherholung für die Berlinerinnen und Berliner gesichert werden.
Dies erfordert klare Beschreibungen der jeweiligen Schutzzwecke, aufeinander abgestimmte Pflege- und Entwicklungsziele und -maßnahmen, Vorgaben für die Abwägung im Einzelfall bei widerstreitenden Zielen und differenzierte Regelungen zu verschiedensten Nutzungen.
Die vorgelagerten Gewässerbereiche werden ebenfalls in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen. Damit sollen insbesondere die naturnahen Uferbereiche mit Flachwasserzonen und Röhrichtbeständen als Lebensraum für besonders bedrohte Vogelarten, für Biber, Fischotter und als Laichgewässer für Fische und Amphibien geschützt und erhalten werden. Das Landschaftsschutzgebiet grenzt dabei im Abschnitt nordöstlich der Pfaueninsel bis zum Schlosspark Glienicke lückenlos an das Brandenburger Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ an. Dadurch entsteht eine große zusammenhängende Fläche geschützter Natur und Landschaft und ein länderübergreifender Biotopverbund.
Hinzu kommt, dass sich der Zustand der natürlichen Lebensräume in Europa unaufhörlich verschlechtert. Die verschiedenen Arten wildlebender Tiere und Pflanzen sind in zunehmender Zahl ernstlich bedroht. Die bedrohten Lebensräume und Arten sind Teil des Naturerbes der europäischen Gemeinschaft, und die Bedrohung, der sie ausgesetzt sind, ist oft grenzübergreifend; daher sind zu ihrer Erhaltung Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene erforderlich. Das Land Berlin leistet mit dem strengen Schutz der Fläche insbesondere wegen der dortigen Vorkommen der Vogelarten Schwarzspecht und Mittelspecht seinen Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt und zu dem u.a. durch die europäische Vogelschutzrichtlinie aufzubauenden, zusammenhängenden europäischen ökologischen Netz besonderer Schutzgebiete (Netz „Natura 2000“): Mit der Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“
werden auch die nach § 32 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Regelungen zum Schutz des Vogelschutzgebietes „Westlicher Düppeler Forst“ (Gebietsnummer DE 3544-306) nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie festgesetzt, die in der LSGVO im Schutzzweck, in den Entwicklungszielen und -maßnahmen sowie in den Geboten und Verboten ihren Niederschlag finden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext und der detaillierten Begründung dazu.