Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin und Aufhebung von anderen Rechtsvorschriften zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“

Karte des Landschaftsschutzgebietes „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“

Für die gekennzeichnete Fläche (L) wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, die dort bisher geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung abzulösen und die Fläche als Landschaftsschutzgebiet „westlicher Düppeler Forst und Glienicker Parklandschaft“ auszuweisen. Mit der Neuausweisung werden zugleich die nach § 32 Absatz  3 Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Regelungen zum Schutz des Vogelschutzgebietes „Westlicher Düppeler Forst“ (Gebietsnummer DE 3544-306) nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie festgesetzt.

Im Zuge des Verfahrens werden darüber hinaus 3 Verordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten „Grunewald“ und „Spandauer Forst“ aus den Jahren 1999, 2000 und 2008 zur Rechtsbereinigung aufgehoben, da sie heute nicht mehr anwendbar sind. Für diese Landschaftsschutzgebiete gelten die aktuellen Verordnungen aus 2017.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

  • Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht aus:

    in der Zeit
    vom 1. Juni 2026 bis einschließlich 30. Juni 2026
    von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr
    und nach telefonischer Vereinbarung:
    unter Tel.-Nr. (030) 9025-1672

    bei der
    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Am Köllnischen Park 3
    10179 Berlin
    Erdgeschoss, Raum 047 (bitte die Ausschilderung beachten).

Sie können innerhalb dieses Zeitraumes die Unterlagen außerdem auf dieser Seite einsehen und sich hier online äußern.

Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.

Kontakt

Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen