Baden im Spreekanal weiterhin rechtswidrig – keine Ausnahmegenehmigung für angekündigte Schwimmdemonstrationen

Pressemitteilung vom 19.05.2026

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) weist darauf hin, dass das Baden im Spreekanal nach geltender Rechtslage untersagt ist. Für die angekündigten Schwimmdemonstrationen wurde keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Wer im Rahmen dieser Veranstaltungen in den Spreekanal steigt, handelt daher rechtswidrig und auf eigenes Risiko.

Rechtliche und sicherheitsrelevante Gründe

Hinter dieser Regelung stehen gewichtige Sicherheits- und Gesundheitsgründe. Der Spreekanal ist Teil einer Bundeswasserstraße und wird von zahlreichen Brücken überspannt. Nach Bundesrecht und der Berliner Badegewässerverordnung ist das Baden im Bereich von Brücken aus Sicherheitsgründen verboten. Das Land Berlin kann hiervon keine Ausnahmen nach eigenem Ermessen festlegen, da diese Regelungen die Schifffahrtssicherheit und den Schutz von Personen gewährleisten sollen.

Hygienische Risiken im Spreekanal

Zusätzlich bestehen erhebliche hygienische Risiken. Insbesondere nach stärkeren Niederschlägen gelangen über die Mischkanalisation Krankheitserreger in den Spreekanal. Unabhängig von Regenereignissen stuft das Landesamt für Gesundheit und Soziales die mikrobiologische Grundbelastung im Spreekanal als hoch ein. Sie umfasst Bakterien, Viren und Parasiten, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellen können.

Mehr Zugang zum Wasser – aber nicht im Spreekanal

Die SenMVKU ist sich bewusst, dass sich viele Menschen einen besseren Zugang zum Wasser in der Stadt wünschen. Aus Sicht der zuständigen Behörden stehen einer Nutzung des Spreekanals als Badegewässer jedoch erhebliche rechtliche, sicherheitsrelevante und gesundheitliche Hürden entgegen. Neue Bademöglichkeiten ergeben sich stattdessen im Bereich der Vorstadtspree: Die SenMVKU steht hierzu bereits im konstruktiven Austausch mit verschiedenen Akteuren, um die zeitnahe Einrichtung geeigneter Badestellen zu erarbeiten.