Berlin ermöglicht Public Viewing in der Außengastronomie zum DFB-Pokalfinale
Pressemitteilung vom 15.05.2026
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt schafft für das DFB-Pokalfinale am 23. Mai 2026 die nötigen Rahmenbedingungen, damit Gaststätten mit Außengastronomie das Endspiel auch im Außenbereich übertragen können. Damit erhalten Berlinerinnen und Berliner sowie Gäste der Stadt die Möglichkeit, das Finale gemeinsam in Biergärten, auf Terrassen und in anderen Außenbereichen zu verfolgen.
Die Regelung gilt für Betriebe mit Außengastronomie und erlaubt die Übertragung bis zum Ende des Spiels, längstens bis 15 Minuten nach der Siegerehrung. Auch bei Verlängerung oder Elfmeterschießen kann die Übertragung entsprechend fortgeführt werden.
Gleichzeitig gelten klare Vorgaben zum Schutz der Nachbarschaft. Die Tonwiedergabe ist auf das für die Direktübertragung notwendige Maß zu begrenzen. Fanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen, ähnliche lärmerzeugende Instrumente sowie Pyrotechnik sind nicht zulässig. Die Bildschirme sind so zu positionieren, dass angrenzende Wohnungen und andere schutzbedürftige Räume nicht direkt beschallt werden.
Mit der Regelung reagiert das Land auf die besondere Atmosphäre des Pokalfinales in Berlin und berücksichtigt zugleich die Interessen von Anwohnenden und Betrieben. Sie schafft ein gutes Gleichgewicht zwischen Fußballfreude, Gastronomie und Rücksichtnahme.
Umweltsenatorin Ute Bonde: „Berlin lebt von seiner Offenheit und seiner besonderen Fußballatmosphäre. Mit dieser Regelung ermöglichen wir gemeinsames Public Viewing in der Außengastronomie – und achten zugleich darauf, dass die Ruhe der Nachbarschaft gewahrt bleibt. So verbinden wir Fanfreude, Gastfreundschaft und Verantwortung.“
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