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Öffentliche Beleuchtung in Berlin

Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau verantwortlich.
Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch.
Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an die Stromnetz Berlin GmbH. Kontaktangaben finden Sie rechts.
Die Pflicht zur Beleuchtung öffentlicher Straßen ist im Berliner Straßengesetz (BerlStrG) festgeschrieben. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 BerlStG sind die öffentlichen Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Damit ist die Beleuchtung Bestandteil der Straßenbaulast Berlins. Gemäß § 3 BerlStrG erhält eine Straße ihre Eigenschaft als öffentliche Straße aus dem Akt der Widmung.
Zur öffentlichen Beleuchtung zählen die Beleuchtungsanlagen an Straßen und Plätzen, Anstrahlungen und beleuchtete Verkehrszeichen (z.B. an Fußgängerüberwegen). Die öffentliche Beleuchtung umfasst rund 197.500 Elektroleuchten und rund 27.500 Gasleuchten im Straßenland Berlins (Stand 12/2019).
Weitere Informationen:
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Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau
Objektbereich Öffentliche Beleuchtung
Bei Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Stromnetz Berlin GmbH
BerlinLicht
Tel.: (0800) 1102010 (kostenfrei)