Strengere Lärmschutzvorgaben für Lollapalooza

Pressemitteilung vom 27.08.2019

Zweitägiges Musik-Festival soll dauerhaft im Olympiapark stattfinden. Nach zahlreichen Beschwerden im vorigen Jahr wird der Lärmschutzkreis ausgeweitet

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Veranstalterin des Lollapalooza-Musikfestivals am 7. und 8. September im Olympiapark eine Genehmigung erteilt – allerdings unter strengeren Lärmschutzvorgaben als im Vorjahr. Grund sind zahlreiche begründete Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Vorjahr, die für zwei Tage starken und stundenlang andauernden Lärmbelastungen ausgesetzt waren. Zudem gab es im Vorfeld des diesjährigen Festivals zahlreiche Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern auf die mit dem Lollapalooza verbundene besondere Lärmsituation. Mit einer Ausweitung des Lärmschutzkreises der besonders betroffenen Nachbarschaft im Nahbereich haben in diesem Jahr deutlich mehr Menschen das Recht, eine Ersatz-Unterbringung in Hotels für die beiden Nächte in Anspruch zu nehmen. Die Veranstalterin muss die Kosten dafür tragen.

Auf die Notwendigkeit strengerer Auflagen bei einer erneuten Genehmigung wurde die Veranstalterin bereits im Jahr 2018 hingewiesen. Ziel ist es, die dauerhafte Akzeptanz der Veranstaltung an diesem Ort zu gewährleisten.

Beschallungsdauer und Lautstärke des Lollapalooza-Festivals übertreffen sonstige Veranstaltungen in diesem Bereich deutlich. Insbesondere vor tieffrequenten Geräuschen können sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch das Schließen ihrer Fenster nicht ausreichend schützen. Die Beschwerden zum Festival 2018 bestätigten, dass das Lollapalooza aufgrund der überdurchschnittlich langen Beschallung an zwei Veranstaltungstagen, der erheblichen Belästigungen durch tieffrequente Geräusche (Bässe) sowie einzelner besonders lauter Lärmereignisse als sehr störend empfunden wurde. Ohne schärfere Auflagen würde die Genehmigung daher nicht den erforderlichen Interessenausgleich enthalten. Neben der Ausweitung der Ersatz-Unterbringung dürfen unter anderem auch die Soundchecks morgens erst ab 9 Uhr (statt ab 8 Uhr wie noch 2018) beginnen.
Die Grenzziehung für den Lärmschutzkreis der besonders betroffenen Nachbarschaft im Nahbereich erfolgt nicht mehr nach Maßgabe eines Beurteilungspegels von 80 dB(A) wie im Vorjahr, sondern von 76 dB(A). Nach Angaben der Veranstalterin sind dadurch rund 1.400 Haushalte betroffen – das wären etwas mehr als bei Lollapalooza im Treptower Park (1.000 Haushalte), zugleich aber weniger als bei Lollapalooza in Hoppegarten (3.000 betroffene Personen).

Die Senatsverwaltung veröffentlicht den Bescheid im Wortlaut mit Anlagen sowie eine zoombare Bilddatei mit dem Lärmschutzkreis (rote Linie) unter diesem Link: Sollten Sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören und eine Ersatz-Unterbringung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich per E-Mail oder telefonisch direkt an die Veranstalterin wenden. Die Kontaktdaten sind im Internet eingestellt unter:
  • https://www.lollapaloozade.com/anwohnerservice/
Verbleiben darüber hinaus noch Fragen zum gleichen Thema, können Sie sich per Mail an folgende Adresse bei der Senatsverwaltung wenden (bitte geben Sie als Betreff „Lollapalooza – Ersatz-Unterbringung“ an):

Die Veranstalterin ist verpflichtet, bis zum 31.08.2019 ein Hotel-Kontingent für die Ersatz-Unterbringung vorzuhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Anspruchsberechtigte, sich auf Kosten der Veranstalterin eigenständig eine Unterkunft zu suchen. Details dazu können dem Genehmigungsbescheid entnommen werden.