Bekanntmachung vom 02. April 2026 – SenMVKU IV E 1 –
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Mit Schreiben vom 18. Dezember 2025 haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Feststellung des Planes nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Erweiterung der U-Bahn-Betriebswerkstatt Friedrichsfelde beantragt.
Durch die Erweiterung der Betriebswerkstatt soll der geplante Zuwachs in der U-Bahnwagenflotte ermöglicht werden. Neben der Erhöhung von Abstellkapazitäten sind umfangreiche Arbeiten geplant, die es ermöglichen die Instandhaltung der gewachsenen Fahrzeugflotte auszuführen.
Wesentliche Änderungen der bestehenden Anlagen in der U-Bahn-Betriebswerkstatt Friedrichsfelde sind zum einen der Rückbau von kleineren Bestandsbauwerken und Oberflächenbefestigungen und zum anderen der teilweise Umbau und Neubau von Gleisanlagen sowie der Neubau von zwei Wagenhallen, Anpassungen an die Löschwasserversorgung und der Neubau einer Lärmschutzwand.
Für das Vorhaben beantragt die Vorhabenträgerin, BVG, eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Absatz 3 in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Entfallen der Vorprüfung wird als zweckmäßig erachtet, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Änderung der Betriebswerkstatt erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann.