Leicht zugängliche, witterungsgeschützte und sichere Fahrradabstellanlagen sowohl am Wohn- als auch am Zielort sind ein wichtiger Baustein um den Radverkehr in Berlin zu fördern. Der berlinweite Ausbau von Fahrradabstellanlagen ist daher ein wichtiges Anliegen und das Angebot wird kontinuierlich erweitert. Rechtliche Grundlage für diesen Ausbau sind das Mobilitätsgesetz (§ 47) und der Radverkehrsplan (Kapitel 4).
Verschiedene Maßnahmen im Bereich Fahrradparken werden geplant oder befinden sich in der Umsetzung: