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GrundwasserbenutzungAnerkennung von Sachverständigenorganisationen nach VAwS
Für die Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen gemäß § 18 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) in Berlin ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz - Wasserbehörde - zuständig. Informationen sind zu erfragen bei der Wasserbehörde (Referat II D der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) bzw. unter der Faxnummer 030 / 9025-2983.
Die Tabelle 1 enthält alle derzeit in den Ländern zuständigen Anerkennungsbehörden. Die bundesweit erteilten Anerkennungen als Sachverständigen-Organisationen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) sind unter "Bundesweit nach VAwS anerkannte Sachverständigen-Organisationen (Tabelle 2)" nachzulesen. Die in der Tabelle der Sachverständigen-Organisationen aufgeführten Adressen beziehen sich auf den Sitz oder die jeweilige Hauptgeschäftsstelle der Organisation. Die Liste aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Sachverständigen-Organisationen wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen geführt. Über das Verfahren der Bestellung von Personen zu Sachverständigen informieren die jeweiligen Sachverständigen-Organisationen. Die Anerkennungen gelten in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Angaben zu den Anerkennungen auf den Informationen der jeweiligen Anerkennungsbehörden beruhen. In der Tabelle 3 sind Sachverständigen-Organisationen dargestellt, die nach eigenen Angaben über eine Niederlassung in Berlin oder in naher Umgebung verfügen. Für den Vollzug der VAwS ist das jeweilige Umweltamt des Bezirks zuständig. KontaktSenatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und KlimaschutzAbt. II - Integrativer Umweltschutz - Brückenstraße 6 10179 Berlin
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