Novellierung der Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO)

Grünanlage Weberwiese

Für die Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) durchgeführt. Insbesondere der hohe Nutzungsdruck und klimatische Veränderungen wirken sich massiv auf den Baumbestand des Landes aus, so dass zu dessen Schutz und Erhaltung eine Anpassung geboten ist. Ferner wird der Änderungsverpflichtung aus § 21 Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Rechnung getragen.

Der Entwurf der Rechtsverordnung wird gemäß § 27 Absatz 3 NatSchG Bln für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Sie können die Unterlagen außerdem auf dieser Seite einsehen und sich dort online äußern. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen.

Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.

  • Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht aus:

    in der Zeit
    vom 30. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026
    von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)
    und nach telefonischer Vereinbarung:
    unter Tel.-Nr. (030) 9025-1672

    bei der
    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
    Am Köllnischen Park 3
    10179 Berlin
    Erdgeschoss, Raum 047 (bitte die Ausschilderung beachten).

Kontakt

Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen