Für die Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin (Baumschutzverordnung – BaumSchVO) wird ein Änderungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) durchgeführt. Insbesondere der hohe Nutzungsdruck und klimatische Veränderungen wirken sich massiv auf den Baumbestand des Landes aus, so dass zu dessen Schutz und Erhaltung eine Anpassung geboten ist. Ferner wird der Änderungsverpflichtung aus § 21 Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Rechnung getragen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird gemäß § 27 Absatz 3 NatSchG Bln für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Sie können die Unterlagen außerdem auf dieser Seite einsehen und sich dort online äußern. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen.
Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.