Projekte zum Luftreinhalteplan
Gutachten Luftschadstoffbelastung
Anlegestelle 3 "Berliner Dom" (vorn links im Bild); Quelle: IB Lohmeyer
Zur Ermittlung der schifffahrtsbedingten Luftschadstoffbelastung an innerstädtischen Berliner Wasserstraßen mit Hauptaugenmerk auf die Fahrgastschifffahrt wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das vom Ingenieurbüro Lohmeyer & Co. KG erstellt und am 13.09.2019 übergeben wurde.
Hintergrund für die Erstellung des Gutachtens
Die Fahrgastschifffahrt in der Berliner Innenstadt hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, parallel häufen sich die Beschwerden von Anwohnern und Spaziergängern an den Gewässern über Belästigungen durch Schiffsabgase. Ziel der Luftreinhalteplanung ist es, die schiffsbedingten Emissionen zu reduzieren.
Um einen Überblick über die Luftsituation an Berliner innerstädtischen Wasserstraßen zu erhalten, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Erstellung eines Luftschadstoffgutachten beauftragt. Das Gutachten steht hier zum Download bereit.
Aufgabenstellung
Das Gutachten soll für Berlin den Zusatzbeitrag aus der innerstädtischen Fahrgastschifffahrt an der Luftschadstoffbelastung ermitteln. Weiterhin soll die Gesamtbelastung in der Umgebung von Fahrgastschifffahrtsanlegern und an Teilen der Spree bestimmt werden. Betrachtet werden die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO 2) und Feinstaub (PM 10 und PM 2,5).
Methodische Kurzbeschreibung
Das Bezugsjahr des Luftschadstoffgutachtens ist 2018. Die relevanten Luftschadstoffimmissionen wurden mittels mikroskaliger Modellierung ermittelt ( MISKAM). Im Bereich der Anleger wurde ein prognostisches Strömungs- und Ausbreitungsmodell verwendet. Die Beurteilung erfolgte im Vergleich mit geltenden Grenzwerten der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Wesentliche Ergebnisse
- Die schiffsbedingten NOx-Zusatzbelastungen führen zu einer deutlichen Erhöhung der Stickoxidimmissionen entlang der Spree.
- An den relevanten Beurteilungspunkten bzw. Fassaden im Bereich der Friedrichstraße und des Berliner Doms wird der NO2-Jahresmittelwert rechnerisch eingehalten.
- Im Bereich des Mühlendamms und der Mühlendammschleuse liegt der errechnete Jahresmittelwert an den nördlichen Fassaden häufig bei etwa 36 μg NO2/m3, punktuell bis zu 41 μg NO2/m3. Eine Überschreitung des zulässigen Grenzwerts von 40 μg NO2/m3 im Jahresmittel kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.
- Für die übrigen Bereiche entlang der Spree werden lediglich im Bereich des Bodemuseums Jahresmittelwerte von größer als 40 μg NO2/m3 errechnet. Das Gutachten empfiehlt eine genauere Betrachtung des Bereichs.
- An Spree nahen Bereichen der Fassaden dicht bebauter Hauptverkehrsstraßen werden zum Teil schiffsbedingte NOx-Zusatzbelastungen berechnet, die etwa der der Kfz-bedingten Zusatzbelastungen entsprechen. Kritisch könnte der spreenahe Bereich des Mühlendamms sein. Eine Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes kann hier nicht ausgeschlossen werden.
- Bei einer PM10-Hintergrundbelastung von 23 μg/m3 liegen die schiffsbedingten PM10-Zusatzbelastungen bei maximal 3 μg/m3, in den Uferbereichen und Fassaden bei 1 μg/m3 und häufig darunter. Dies betrifft auch die PM2.5-Zusatzbelastungen. Schiffsbedingte Überschreitungen des PM10- und PM2.5-Grenzwertes wurden nicht berechnet.
Jahresmittel der NO 2-Gesamtbelastung in 1,5 Meter über umliegendem Gelände aus MISKAM infolge aller schiffsbedingten Emissionen und der Hintergrundbelastung für das Gebiet 3 (Wendestelle und Mühlendammschleuse). Dunkelgrau markiert ist die Lage der Uferbefestigung.
Quelle: SenUVK
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