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Gefährliche Abfälle - SonderabfallEntsorgungs- und Verwertungsanlagen für gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) aus BerlinBei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen kooperiert das Land Berlin mit dem Land Brandenburg. Zwischen den obersten Abfallwirtschaftsbehörden der Länder Berlin und Brandenburg wurde bezüglich der gefährlichen Abfälle grundsätzlich vereinbart, dass bei jeder Abfallentsorgung zunächst von dem Territorialprinzip ausgegangen wird, dass heißt die Abfälle sind vorrangig in dem Land zu entsorgen, in dem sie entstehen. Zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg besteht Einigung darüber, dass im Land Brandenburg auch zukünftig die Entsorgung derjenigen gefährlichen Abfälle stattfinden wird, die der Verbrennung oder obertägigen Ablagerung bedürfen. Im Gegenzug werden im Land Berlin für die chemisch-physikalische Behandlung von gefährlichen Abfällen Kapazitäten zur Verfügung gestellt, die die Behandlung von gefährlichen Abfällen des Umlandes sichern. Berliner Entsorgungs- und Verwertungsanlagen für gefährliche AbfälleIn den Berliner Entsorgungs- und Verwertungsanlagen für gefährliche Abfälle wurden 2010 insgesamt circa 473.230 Mg/a gefährliche Abfälle entsorgt.Mit knapp 65 Prozent (307.130 Mg) stammte der überwiegende Anteil aus Berlin selbst. Etwa 31 Prozent (148.100 Mg) der in Berlin entsorgten gefährlichen Abfälle kamen aus dem Land Brandenburg. Die Abfälle aus Brandenburg wurden überwiegend in chemisch-physikalischen Bodenbehandlungsanlagen aufbereitet. Der Rest von 4 Prozent kam aus allen anderen Bundesländern (18.000 Mg). Knapp 54,5 Prozent (307.130 Mg) der circa 564.623 Mg in Berlin angefallenen gefährlichen Abfälle wurden im eigenen Land und über 41,5 Prozent (232.870 Mg) im Land Brandenburg entsorgt. Damit verblieb mit rund 96 Prozent (540.000 Mg) der weit überwiegende Anteil der gefährlichen Abfälle aus Berlin innerhalb des Entsorgungsraumes Brandenburg/Berlin. In der Liste für Berliner Anlagen sind die Anlagen aufgeführt, die zurzeit in Berlin zur Verfügung stehen. Neben der Entsorger-Nummer, Anlagenadressen usw. werden die Verfahren nach Anhang II A bis II b des KrW-/AbfG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes) angegeben. Damit kann eine Auswahl nach Entsorgungsverfahren für Anlagen zur Verwertung oder für Anlagen zur Beseitigung überprüft werden. In den nachfolgenden Tabellen werden die Importe der einzelnen Länder nach Berlin aufgeführt.
Entsorgung von gefährlichen Abfällen in BrandenburgIn der Liste für Brandenburger Anlagen wurden nur die Verbrennungsanlagen und Deponien aufgeführt, die für das Land Berlin wichtig sind. Die gesamte Liste der Brandenburger Anlagen steht als Download zur Verfügung.Zusätzliche Informationen für Anlagen im Land Brandenburg finden Sie unter Landesumweltamt Brandenburg und bei der SBB (Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH ). Entsorgung von gefährlichen Abfällen in andere BundesländerWeder das Land Berlin noch das Land Brandenburg verfügen über die Möglichkeit, Untertagedeponien (UTD) zu betreiben.Die nächstgelegene zugelassene Untertagedeponie befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, die für die Deponierung von Berliner Abfällen genutzt wird. Als Kompensation stehen die Berliner Entsorgungskapazitäten für die Entsorgung der in Sachsen-Anhalt angefallenen gefährlichen Abfälle zur Verfügung. Weitere Untertagedeponien und Versatzbergwerke wurden von den Berliner Abfallerzeugern in den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen genutzt. Die Exporte von Ölgemischen in die Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen zu den dortigen Ölraffinationen oder anderen Wiederverwendungsmöglichkeiten werden in Zukunft weiter genutzt, da diese Verwertungsanlagen voraussichtlich nicht im gemeinsamen Entsorgungsraum errichtet werden. Gefährliche Abfälle wie nichteisenmetallhaltige Abfälle, anorganische mineralische Gemische und anorganische Säuren, Laugen und Beizen können nicht oder nur zum Teil im gemeinsamen Entsorgungsraum entsorgt werden. Hierfür stehen die Verwertungskapazitäten von Schmelzanlagen und speziellen chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen im ausreichenden Umfang zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung der gefährlichen Sekundärabfälle erhöht sich die Gesamtmenge auf 412.400 Mg im Jahr 2010. Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB)Die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) ist seit 1995 die zentrale Einrichtung für die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Sinne von § 13 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin (KrW-/AbfG Bln).Gesellschafter der Sonderabfallgesellschaft SBB sind mit je 25 Prozent Anteil am Stammkapital
aus abfallwirtschaftlicher Sicht ist die Fachaufsicht, die von Berliner Seite von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wahrgenommen wird. Weisungen der Fachaufsicht haben direkte Auswirkungen auf die Entscheidungen der Sonderabfallgesellschaft SBB. Die zentrale Einrichtung für die Organisation der Sonderabfallentsorgung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Eine Verwertung von gefährlichen Abfälle wird ggf. von der SBB festgestellt. Eine Zuweisung durch die SBB ergeht deshalb nicht. Wird die beabsichtigte Verwertung nicht als Verwertung eingestuft, erfolgt durch die SBB eine Zuweisung zu einer dafür genehmigten Anlage als Sonderabfall zur Beseitigung. Für die Zuweisung durch die Sonderabfallgesellschaft SBB werden von den andienenden Abfallerzeugern Gebühren erhoben. Die Gebühren betragen zur Zeit 3% der tatsächlichen Beseitigungskosten für den gefährlichen Abfall ohne Transportkosten. In den Ländern Berlin und Brandenburg stehen 250 Sonderabfallentsorgungsanlagen zur Verfügung, die ohne Beteiligung der Sonderabfallgesellschaft SBB privatwirtschaftlich oder teilprivat betrieben werden. |