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ElektronikschrottDie Aufgaben der VerbraucherGetrennte Sammlung (privat/gewerblich)![]()
Nicht mehr gebrauchte Geräte müssen von den Verbrauchern einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Haushalten ist kostenlos.
In den Jahren 2010 bis 2012 fielen in Berlin zwischen 27.000 und 30.000 Mg/Jahr Elektro- und Elektronikaltgeräte an. Seit dem 01.06.2012 ist in § 9 Abs. 9 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, dass die Erfassung von Altgeräten nach § 9 Abs. 1 ElektroG ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen ist und so zu erfolgen hat, dass die spätere Wiederverwendung, Demontage und Verwertung, insbesondere stoffliche Verwertung, nicht behindert werden. Altgeräte können bei den Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) auf ihren Recyclinghöfen abgegeben werden sowie in allen Baumärkten und Fachmärkten, deren Ausstellungsfläche über 300 m² liegt. Gegen ein Entgelt werden Altgeräte auf Anfrage auch abgeholt. Sind ausrangierte Geräte noch gebrauchsfähig, sollten sie möglichst einer Nachnutzung bzw. Weiterverwendung zugeführt werden. Der Handel kann ebenfalls von privaten Haushalten freiwillig zurückgenommene Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Auch kleingewerbliche Nutzer können Altgeräte gleicher Art und Menge, wie sie bei privaten Haushalten anfallen, den Kommunen übergeben. Die Abgabe größerer Gerätemengen ist jedoch vorab mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben abzustimmen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Händler oder Hersteller ebenfalls Rücknahmesysteme einrichten, die vom Verbraucher genutzt werden können. Bei Altgeräten aus gewerblicher Nutzung hängt die Verantwortung für die Entsorgung davon ab, wann diese in Verkehr gebracht wurden. Geräte, die vor dem 13. August 2005 produziert bzw. in den Handel gebracht wurden, müssen vom Besitzer selbst entsorgt werden. Bei allen jüngeren Geräten ist dagegen der Hersteller in der Pflicht, eine zumutbare Möglichkeit zur Rücknahme zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen. Diese Pflicht trifft den Hersteller ab dem 23. März 2006. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Hersteller und gewerbliche Nutzer abweichende Vereinbarungen treffen. AnwendungsbereichUm welche Elektro- und Elektronikgeräte handelt es sich?Die Vorschriften des Gesetzes gelten für fast alle Elektrogeräte. Eine detaillierte Auflistung der betroffenen Geräte befindet sich in Anhang 1 des Elektrogerätegesetzes. Es werden grundsätzlich folgende Gerätekategorien unterschieden:
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