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DeponienAblagerung von Abfällen aus dem Land Berlin auf DK I und DK II Deponien
Entsprechend Deponieverordnung dürfen auf Deponien der Klasse I oder II nur noch solche Abfälle abgelagert werden, deren organischer Anteil weniger als 5 % beträgt.
Für die oberirdische Ablagerung nicht gefährlicher Abfälle stehen folgende Deponieklassen zur Verfügung:
Deponieklassen I und II - für nicht gefährliche AbfälleIm Land Berlin gibt es aufgrund der spezifischen räumlichen Situation gegenwärtig keine Deponien für zu beseitigende Abfälle. Das Land Berlin lagert mineralische Abfälle zur Beseitigung auf Deponien im Land Brandenburg ab. Die Nutzung und der Betrieb wurde unbeschadet des ansonsten geltenden Territorialprinzips wegen der engen räumlichen Verflechtung mit dem Land Brandenburg und auf der Basis der langjährigen Kooperation in der Abfallwirtschaft einvernehmlich zwischen beiden Ländern geregelt. Auf der Grundlage der gemeinsamen Deponieraumplanung der Länder Brandenburg und Berlin wird auch zukünftig ausreichend Deponieraum zur Verfügung stehen. Nachfolgende Karte gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Deponien der Klassen I und II im Land Brandenburg. |