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Leitfaden für SonderabfälleEinleitung
Steigende Entsorgungskosten und erhöhte Anforderungen an die Deponierung von Abfällen zwingen zu einem aktiven Handeln, um die abfallwirtschaftliche Situation in den Unternehmen zu verbessern.
Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurden neue Grundsätze und Maßstäbe im Bereich der Abfallentsorgung festgelegt, an denen sich die Abfallwirtschaft neu orientieren muss. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz baut auf dem Abfallbegriff der europäischen Gemeinschaft auf und erfasst die Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung gleichermaßen. Die Regelungen des Gesetzes verfolgen das Ziel:
Im Rahmen der Kreislaufführung sollen Abfälle in erster Linie vermieden und in zweiter Linie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stoffbeschaffenheiten entweder stofflich oder energetisch verwertet werden. Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen besteht, wenn sie technisch möglich, wirtschaftlich zumutbar und für den gewonnenen Stoff oder die gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist. Den Vorrang besitzt die umweltverträglichere Verwertungsart. In diesem Zusammenhang hat die Senatsverwaltung für die wichtigsten Abfallarten und damit verbundenen Wirtschaftszweige Informationen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung erarbeitet bzw. beabsichtigt diese in diese Seiten einzustellen.
* Blau wurde ins Internet gestellt Zusätzlich wurden die Altöle aus den Metall- und Elektrounternehmen wegen ihrer Mengenrelevanz und ihrem hohen Vermeidungs- und höherwertigen Verwertungspotential beschrieben. |