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Leitfaden für SonderabfälleMedizinische Labore und Apotheken![]() Kontrolle während der Produktion von Pharmazeutika; Foto: Bayer AG
In Berlin gibt es ca. 320 Dentallabore, 65 Krankenhäuser mit diversen Laboren sowie ca. 100 Apotheken. Darüber hinaus werden innerhalb der Medizinischen Labore die niedergelassenen Radiologen und weitere klinisch-chemische Labore der freien Wirtschaft betrachtet. Die relevantesten medizinischen Labore sind neben den klinisch-chemischen Laboren mit Arbeitsplätzen der Hämatologie und der Immunologie die Bereiche der Mikrobiologie, der Anatomie/Pathologie und der Radiologie, in denen jeweils spezifische überwachungsbedürftige Abfälle anfallen. Darüber hinaus gibt es in Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen gentechnische Labore, die Abfälle mit gentechnisch veränderten Stoffen erzeugen. In Apotheken (vor allem in klinikinternen) fallen ebenfalls ganz spezifische besonders überwachungsbedürftige Abfälle an. Die in den genannten medizinischen Laboren anfallenden Abfälle werden im folgenden beschrieben und im weiteren zur Reduzierung dieser Abfälle Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen aufgezeigt. Klinisch-Chemische LaboreIn den letzten 30 Jahren hat die Laboratoriumsmedizin einen starken Wandel erfahren. Der technische Fortschritt ermöglichte verbesserte Analysemethoden und die weitgehende Automatisierung der Analysen. Chemische Sonderabfälle fallen daher nur in vergleichsweise geringen Mengen an. Dabei handelt es sich im wesentlichen um
Anatomie/PathologieIn der Anatomie/Pathologie von Kliniken fallen bei der Präparation von organischen Proben größere Mengen von organischen Lösemitteln (AS 07 01 03* und AS 07 01 04*) an. Die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Lösemitteln wird im Bereich Herstellung von Pharmazeutika beschrieben.![]() Foto: Siemens-Pressebild RadiologieDie in Kliniken und in Praxen niedergelassener Radiologen anfallenden spezifischen Sonderabfälle gleichen denen von Fotolaboren. Im medizinischen Bereich ist ähnlich wie in der professionellen und privaten Fotografie in den letzten Jahren eine Tendenz zu trockenen Aufnahmeverfahren wie Computertomographie oder ähnlichem zu verzeichnen, was zu einem erheblichen Rückgang der Mengen von flüssigen Abfällen (AS 09 01 01*, AS 09 01 04*, AS 09 01 05* oder AS 09 01 13*) und Altfilmen (AS 09 01 07) aus Röntgenabteilungen geführt hat und weiter führen wird. In einigen Krankenhäusern (z.B. Paulinenkrankenhaus in Berlin) fallen diese Abfälle gar nicht mehr an.ApothekenDie Apotheke beschafft die für die Patientenbehandlung nötigen Medikamente. Darüber hinaus werden in der Apotheke auch in mehr oder weniger großem Umfang Medikamente hergestellt. In den Aufgabenbereich der klinikinternen Apotheke gehört die Zubereitung von Zytostatika. Entsprechend den Regelungen des LAGA-Merkblattes für die Abfälle aus dem Gesundheitsdienst ist die Apotheke damit der Hauptanfallort von Abfällen mit Zytostatika-Resten, die als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (AS 18 01 08*) zu entsorgen sind.Apotheken nehmen abgelaufene Medikamente von den Patienten oder (klinikintern) von den Stationären Bereichen zurück, die dann als Abfall in der Apotheke (AS 18 01 09) anfallen. Gentechnische LaboreGentechnische Labore werden nach der Gefährlichkeit der dort eingesetzten biologischen Agenzien in Sicherheitsstufen 1 bis 4 eingestuft. Biologische Stoffe der Sicherheitsstufe 1 besitzen nach der Definition kein Risiko für Beschäftigte, die Bevölkerung oder Haustiere. Alle Abfälle aus diesen Bereichen können als krankenhausspezifischer Abfall gemäß AS 18 01 02 gemeinsam mit dem hausmüllähnlichen Gewerbeabfall gemäß AS 20 01 01 entsorgt werden.Alle Abfälle aus Laboratorien mit biologischen Arbeitsstoffen der Sicherheitsstufe 2, die mit diesen Stoffen kontaminiert wurden, bedürfen einer Inaktivierung innerhalb des selben Gebäudes, unabhängig davon, ob die Stoffe gentechnisch verändert wurden oder nicht. Nach Inaktivierung können auch diese Abfälle mit dem krankenhausspezifischen Abfall gemäß AS 18 01 02 bzw. mit dem hausmüllähnlichen Gewerbeabfall gemäß AS 20 01 01 entsorgt werden. Alle weiteren in gentechnischen Laboren der Risikostufen 1 bis 3 anfallenden Abfälle entsprechen den Abfällen aus sonstigen Forschungslaboren. Organismen der Risikogruppen 3 und 4 müssen grundsätzlich noch im entsprechenden Laborraum inaktiviert werden. Es müssen dabei alle Abfälle behandelt werden. |