Der Weg zu Ersatzneubauten für Brücken in Berliner Landesverantwortung ist künftig deutlich kürzer. Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) beschlossen. Mit dem Beschluss sollen Regelungen zur Beschleunigung entsprechender Verwaltungsprozesse zunächst befristet auf fünf Jahre umgesetzt werden.
Konkret wurden folgende Vorschläge der SenMVKU auf den Weg gebracht:
- Die Anwendung der Ergänzenden Ausführungsvorschriften zum § 24 der Landeshaushaltsordnung für Ersatzneubaumaßnahmen von Ingenieurtiefbauwerken (insbesondere Brücken und Uferbefestigungen) werden ausgesetzt.
- Die umfangreichen vorgeschriebenen Prüfschritte werden auf das notwendige Mindestmaß reduziert, damit der Haushaltsgesetzgeber jederzeit transparent über alle Kostenentwicklungen einer Maßnahme informiert ist.
- Bisher wurde in der Vorplanungsphase (VPU) und dann noch einmal nach Abschluss der Entwurfsphase die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme sowie die Zweckmäßigkeit in funktionaler, konstruktiver, technischer, gestalterischer, ökologischer, städtebaulicher, planungsrechtlicher, ggf. denkmalpflegerischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft und bewertet. Künftig soll nur noch eine Prüfung und Anerkennung der VPU durch die zuständige Prüfbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgen.
- Die Prüfung beschränkt sich bei Ersatzneubaumaßnahmen auf die Vollständigkeit der VPU, die Angaben zur Umweltverträglichkeit, die Kostenschätzung auf Basis der Vorplanung in Höhe und Angemessenheit sowie die Wirtschaftlichkeit. Alle anderen Belange sind im Rahmen der Planung bereits berücksichtigt und bauherrenseitig abgewogen.
- Die künftige Haushaltsveranschlagung erfolgt auf Basis der geprüften VPU.
Diese Verfahrensweise ermöglicht eine erhebliche Beschleunigung der Prozesse: Die reine Prüfzeit von Planungsunterlagen reduziert sich von neun Monaten auf einen Monat gegenüber den Ergänzenden Ausführungsvorschriften. Durch die jetzt mögliche unterbrechungsfreie Planung – ohne mehrfaches Warten auf Prüfergebnisse – sind weitere Beschleunigungen von drei bis zu sechs Monaten erzielbar. Zugleich können nun auch modulare-/Expressbauweisen angewendet werden, was zusätzlich eine Zeitersparnis mit sich bringt. Insgesamt kann durch die nun beschlossene Verfahrensweise die Planungs- und Veranschlagungsphase mindestens um ein bis zwei Jahre beschleunigt werden.
Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Spätestens seit der Ringbahnbrücke, Westendbrücke und der Brücke An der Wuhlheide wissen wir, wie groß beim Blick auf unsere Brücken der Handlungsdruck ist. Dank einer vorbildlichen Zusammenarbeit aller Beteiligter ist es uns gelungen, alle drei Bauwerke innerhalb kürzester Zeit abzureißen. Doch das ist ja nur der erste Schritt. In den meisten Fällen müssen neue Brücken gebaut werden und auch hier brauchen wir wesentlich schnellere Prozesse. Ich bin meiner Tiefbau-Fachabteilung und dem Hauptausschuss deshalb sehr dankbar, dass nun Beschleunigungspotenziale – auch im Vorgriff zum nachfolgenden Masterplan – umgesetzt werden können.“