Senatsverwaltung teilt Bezirk Absicht zur Anordnung einer neuen Verkehrsraumaufteilung in der östlichen Kantstraße mit
Pressemitteilung vom 04.06.2025
Nach einem Vororttermin aller Zuständigen und entsprechenden Stellungnahmen hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Bezirksstadtrat für Verkehr von Charlottenburg-Wilmersdorf darüber informiert, dass sie folgende verkehrsrechtliche Anordnung für den östlichen Teil der Kantstraße zu treffen beabsichtigt:
Vom rechten Fahrbahnrand aus betrachtet soll folgende Aufteilung umgesetzt werden:
- Ruhender Verkehr (Ladebereiche und Parkflächen), wobei die genauen Maßnahmen mit der Bitte um Beachtung des Leitfadens der Senatsverwaltung für Lieferflächen zuständigkeitshalber dem Bezirk obliegen.
- Bussonderfahrstreifen mit Freigabe für den Radverkehr
- Fahrstreifen für den sonstigen Fahrverkehr
- Vor und hinter den signalisierten Knotenpunkten sind zur Wahrung der Sicherheit durch Verzicht auf Flächen für den ruhenden Verkehr ausreichend lange Stau- bzw. Abflussräume vorzusehen.
Diese Entscheidung ist aufgrund einer intensiven Auseinandersetzung aller berechtigten Interessen und zu wahrenden Güter erfolgt. Die zuständige Bauaufsicht des Bezirkes hatte unter Verweis auf die Stellungnahmen der Berliner Feuerwehr für die derzeitige Verkehrsraumaufteilung ausgeführt, dass die Erreichbarkeit der oberen Etagen der an der Straße liegenden Wohnhäuser mit Rettungsmitteln der Feuerwehr nicht möglich ist.
Der daraufhin unterbreitete Vorschlag des Bezirksamts, den Mittelstreifen so zu befestigen, dass die für die Feuerwehr nötige Fläche durchgängig gewährleistet wird, ist einerseits durch den dafür notwendigen Umbau- und Finanzbedarf nicht darstellbar. Andererseits haben sich aufgrund der Baumaßnahmen an der A 100 veränderte und über viele Jahre andauernde neue Verkehrsbeziehungen ergeben, die starken Einfluss auf die konkrete Verkehrssituation vor Ort haben. Insbesondere muss hierbei sichergestellt werden, dass die Kantstraße die bestmögliche Durchgängigkeit für Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten und Polizei sowie den ÖPNV gewährleistet. Ganz maßgeblich für die Entscheidung ist, dass der Sicherheit der gesamten Bevölkerung bestmöglich Rechnung getragen werden muss. Mit Blick auf die jetzt bestehende Verkehrsraumaufteilung wird dem Radverkehr eine höhere Sicherheit für Leib und Leben zuteil, als dies bei einem potentiellen Brand einer Bewohnerin oder einem Bewohner der oberen Etagen der Wohnhäuser zuteil wird, da die Wohnhäuser oftmals nicht über einen zweiten Rettungsweg verfügen. Auch führt die nun vorgesehene Aufteilung des Straßenraumes nicht zu nennenswerten Veränderungen gegenüber dem aktuellen provisorischen Zustand vor Ort.
Eingeschlossen in die an den Bezirk übermittelte Absicht zur Anordnung ist die förmliche Anhörung und die Bitte um Äußerung innerhalb von 14 Tagen. Zudem wird um eine zügige und kooperative Umsetzung gebeten, um das schon zu lange andauernde Provisorium wieder in geordnete Zustände zu überführen.
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