Mobilitätsverwaltung legt Grobstruktur und grundlegende Inhalte für den Berliner Fußverkehrsplan vor

Fußgänger

Pressemitteilung vom 19.07.2022

Auf Grundlage der fachöffentlichen Beteiligung hat die Mobilitätsverwaltung die voraussichtliche Struktur und die vorgesehenen Inhalte des neuen Berliner Fußverkehrsplans erarbeiten lassen und intensiv mit dem landesweiten Gremium Fußverkehr und den zwölf Bezirken abgestimmt. Die Grobstruktur wird auf der Webseite der Mobilitätsverwaltung veröffentlicht. Das Land Berlin erarbeitet gemäß Berliner Mobilitätsgesetz bis 2024 erstmals einen Fußverkehrsplan und fördert damit den Fußverkehr. Der Fußverkehrsplan legt Standards für den Fußverkehr fest, ähnlich wie dies für andere Verkehrsarten im Rad- und Nahverkehrsplan bereits üblich ist.

Wesentliche Inhalte werden demnach die Entwicklung von Qualitätsstandards für die Infrastruktur und die Definition bezirklicher Wegenetze mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr sein. Der Fußverkehrsplan ist ein Planwerk, mithilfe dessen die Mobilität für alle Menschen gewährleistet und die Verkehrssicherheit des Fußverkehrs erhöht werden kann.

Staatssekretärin für Mobilität, Dr. Meike Niedbal: „Die Berlinerinnen und Berliner legen zu Fuß mehr Wege zurück als mit jedem anderen Verkehrsmittel. Wir möchten daher, dass sich die Planung künftig noch stärker mit dem Fußverkehr beschäftigt als bisher. Mit den nun getroffenen Festlegungen wurde eine umfassende Grundlage für die Erarbeitung des ersten Berliner Fußverkehrsplans gelegt. Die umfangreiche Beteiligung der Mitglieder des Gremiums Fußverkehrs und der Bezirke gewährleistet, dass alle relevanten Themen von Anfang an mitgedacht und berücksichtigt werden.“

Nun werden die weiteren Inhalte erarbeitet, abgestimmt und ausformuliert. Der neue Fußverkehrsplan des Landes Berlin wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 im Senat behandelt und nach einer Behandlung im Rat der Bürgermeister (RdB) in Kraft treten.