Blumenviertel: Senatsverwaltung bietet Anwohner*innen Unterstützung für gemeinschaftliche Brunnenanlage zur Grundwasserregulierung an

Pressemitteilung vom 29.06.2022

Land würde Planung übernehmen, Bürger*innen den Bau und Betrieb. Auch dezentrale Lösungen bleiben möglich. Alte Brunnengalerie bleibt nur für Notbetrieb erhalten

Anwohner*innen-Versammlung am 28.06.2022

Anwohner*innen-Versammlung am 28.06.2022

In einer Anwohner*innen-Versammlung am Dienstagabend im „Blumenviertel“ in Neukölln hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz den von hohen Grundwasserständen betroffenen Hauseigentümer*innen Unterstützung für die Errichtung einer neuen gemeinschaftlichen Brunnenanlage angeboten. Damit kann der Grundwasserstand reguliert und die Vernässung von Kellern in einigen nicht hinreichend isolierten Häusern zurückgedrängt werden. Finden sich genug – mindestens 200 – Mitwirkende, würde das Land die Planungskosten übernehmen, die Anwohnenden wiederum gemeinschaftlich Bau und Betrieb der Anlage.

Die bisherige Brunnengalerie, die 1997 im Rahmen einer Altlastensanierung errichtet worden war und nicht mehr sanierungsfähig ist, wird in den kommenden Tagen wie geplant abgeschaltet, jedoch vorerst nicht abgebaut, sondern für die nächsten ein bis zwei Jahre, in denen die individuellen oder gemeinschaftlichen Lösungen umgesetzt werden können, für einen Notbetrieb betriebsfähig gehalten – beispielsweise im Fall von Starkregenereignissen oder unerwartet gestiegenen Grundwasserständen.
Die wasserrechtliche Genehmigung der alten Brunnengalerie war letztmalig bis Ende Juni 2022 verlängert worden. Allerdings erreichte die Anlage lediglich ein Drittel der Anwohner*innen des Blumenviertels. Derzeit ist die Vernässungsproblematik wegen niedriger Grundwasserstände und Trockenheit nicht virulent.

Die Senatsverwaltung bietet zusätzlich weiterhin Unterstützung für die Errichtung kleinerer, dezentraler Brunnenanlagen an, sofern dies die Anwohnenden wünschen. Auch hier finanziert das Land die Planungskosten, die Eigentümer*innen würden Bau und Betrieb übernehmen. Eine Pilotanlage dieser Art wurde bereits errichtet, das Land hatte hier Planungskosten von rund 23.000 Euro übernommen – etwa die Hälfte der Gesamtkosten. Bereits seit 2016 gibt es eine zinsgünstige Kreditmöglichkeit bei der Investitionsbank Berlin (IBB) für nachträgliche Kellersanierungen.

Zu der Versammlung am Dienstagabend kamen aus gut 1.000 angeschriebenen Haushalten fast 200 Bürger*innen. Die lebhafte, teils kontroverse Debatte dreht sich insbesondere um die Fragen der Finanzierung.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung kann bei Interesse bei Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senumvk.berlin.de angefragt werden.