Das Erbe des Berliner Stadtgrüns bewahren und weiterentwickeln

Landschaftsgarten, Luftbild

Pressemitteilung vom 30.06.2020

150-jähriges Jubiläum der kommunalen Gartenbauverwaltung Berlins

Berlin feiert am 1. Juli das 150-jährige Jubiläum der städtischen Gartenbauverwaltung. Im Juni 1870 beschloss die Stadtverordnetenversammlung Berlins die Einrichtung einer sogenannten Parkdeputation als Verwaltung der städtischen Park- und Grünanlagen und die Berufung eines städtischen Gartendirektors. Am 1. Juli 1870 wurde der königliche Hofgärtner Gustav Meyer (1816-1877) in sein Amt eingesetzt. Mit Dienstantritt Gustav Meyers, einem Schüler von Peter Joseph Lenné, beginnt die eigentliche Geschichte der Berliner Gartenbauverwaltung. Seitdem ist das Planen, Bauen, Entwickeln und Pflegen des Berliner Stadtgrüns eine kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Stadtgesellschaft.

Die Herausforderung, das Stadtgrün in der wachsenden Stadt zu erhalten und weiterzuentwickeln stellte sich damals wie heute. Schon seinerzeit galt es, zum einen die Bevölkerungszunahme und zum anderen die Sicherung und Entwicklung des Stadtgrüns zu meistern. Sichtbar wird dies in den Plänen von Peter Joseph Lenné im 19. Jahrhundert oder im Dauerwaldvertrag von 1915, der im Landeswaldgesetz von Berlin fortlebt. Eine Balance zu finden zwischen Wachstum, ausgelöst durch die Industrialisierung damals oder den Boom der Wissens-Ökonomie heute, und Erhalt und Stärkung des Stadtgrüns ist aktueller denn je.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Das Erbe der grünen Metropole gilt es zu bewahren und weiterzuentwickeln. Deshalb haben wir mit der ‚Charta für das Berliner Stadtgrün‘ gemeinsam mit der Stadtgesellschaft eine zeitgemäße Antwort auf die Herausforderungen einer modernen, wachsenden Metropole auf den Weg gebracht. Mit der Charta wird die Entwicklung des Stadtgrüns zu einem integralen Bestandteil der Stadtentwicklung. Das Grün muss mitwachsen, denn es macht unsere Stadt lebenswert. Das Stadtgrün ist Freiraum, Ort der Erholung und der Begegnung, es ist wichtig für Artenvielfalt und Klimafolgenanpassung. Ich möchte daher allen danken, die sich ehrenamtlich oder beruflich für das Berliner Stadtgrün einsetzen, es planen, pflegen und weiterentwickeln und so gemeinsam daran arbeiten, Berlin grün und zukunftsfähig zu gestalten.“

Die Charta für das Berliner Stadtgrün ist eine langfristige Strategie und politische Selbstverpflichtung zugleich. Die darin formulierten neun Leitlinien werden integraler Bestandteil der Stadtentwicklung. Mit dem dazugehörigen Handlungsprogramm Berliner Stadtgrün 2030 wird zugleich eine Vielzahl konkreter Maßnahmen vereinbart, die in den nächsten Jahren umzusetzen sind. Zu den geplanten Vorhaben gehören unter anderem innovative Pilotprojekte sowie die gezielte finanzielle Förderung der Pflege des Stadtgrüns.

Der Berliner Senat hat die Charta Ende April beschlossen und an das Abgeordnetenhaus von Berlin weitergeleitet.

Berlin zählt mit einem Grünanteil von 40 Prozent zu den grünsten Städten Europas. Wenn Berlin heute als grüne Metropole Anerkennung findet, ist das der Verdienst einer gelungenen Übernahme von Verantwortung und Engagement für das Stadtgrün: einer kommunalen politischen, aber auch einer bürgerschaftlichen Verantwortung. Dies belegt die 150-jährige Geschichte der kommunalen Gartenbauverwaltung.

Aus Anlass des 150-jährigen Jubiläums der Berliner Gartenbauverwaltung ist eine Sonderausgabe der Zeitschrift topos in Kooperation mit Georg Media erschienen, die neben Historischem den Blick auf Gegenwart und Zukunft des Stadtgrüns lenkt.