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Gefährlicher AbfallBatterien![]() Entsorgung von gebrauchten Batterien und AkkumulatorenSeit dem Inkrafttreten der Batterieverordnung im Jahr 1998 sind die Hersteller, Importeure und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren (Akkus) verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten bzw. nicht verwertbare Batterien und Akkus ordnungsgemäß zu beseitigen. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, Umweltbelastungen durch Batterien weitestgehend zu verringern.Mit dem am 30. Juni 2009 verkündeten Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) setzt die Bundesrepublik Deutschland die europäische Batterierichtlinie in nationales Recht um und löst die Batterieverordnung zum 01. Dezember 2009 ab. Über die bisherigen Beschränkungen hinaus begrenzt das Batteriegesetz auch den Einsatz von Cadmium in Batterien und Akkus. Batterien und Akkus, bei denen die Schadstoffe Blei (Pb), Quecksilber (Hg) oder Cadmium (Cd) die Grenzwerte überschreiten, müssen vom Hersteller gesondert gekennzeichnet sein. Neu ist für die Hersteller und Importeure von Batterien und Akkus, sich beim Umweltbundesamt registrieren zu müssen, bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen. Die registrierten Hersteller werden im Internet veröffentlicht. Vertreiber von Batterien und Akkus nicht registrierter Hersteller müssen beachten, dass sie in diesem Fall selbst als Hersteller gelten. D.h. der Vertreiber unterliegt sowohl der Registrierungspflicht als auch den Entsorgungspflichten der Hersteller. Herstellereigene Rücknahmesysteme für Gerätebatterien bedürfen künftig der behördlichen Genehmigung. Bei den Fahrzeug- und Industriebatterien bleiben die bewährten Rücknahmestrukturen erhalten. Vertreiber von Starterbatterien für Fahrzeuge sind verpflichtet, ein Pfand von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine gebrauchte zurückgegeben wird. ![]() Die Verbraucher sind auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus vom Hausmüll getrennt über die Sammelstellen des Handels und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zurückzugeben, z.B. Recyclinghöfe, Schadstoffsammelstellen. Erstmalig sind für Gerätebatterien Sammelziele festgelegt: Bis zum Jahr 2012 müssen die flächendeckend tätigen Rücknahmesysteme der Hersteller jeweils eine Sammelquote von mindestens 35 % und bis zum Jahr 2016 von mindestens 45 % erreichen und dauerhaft sicherstellen. Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abt. IX - Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissions- und Klimaschutz - IX B 14 - Herr Edel RechtsvorschriftenWeiterführende Informationen |