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Großer Tiergarten - Informationen - ParkregelnHunde im Park
Hunde sind im Großen Tiergarten willkommen. Um jedoch ökologisch so sensible Bereiche wie die Ufer oder die Waldsäume nicht unnötig zu gefährden und andere den Park Aufsuchende nicht zu stören, sind Hunde grundsätzlich an der Leine auszuführen. Von einigen Bereichen sind Hunde wie auch alle anderen Haustiere immer fern zu halten. Das sind die Kinderspielplätze, die Mahnmale und sämtliche Gewässer.
Der Große Tiergarten soll von allen genossen werden können. Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet den anfallenden Hundekot aufzunehmen. Der Hundekot ist in einer verschlossenen Tüte in einem der Abfallbehälter zu entsorgen. Wird Hundekot in Grünanlagen nicht unverzüglich beseitigt, so kann dies laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 1.500 € belegt werden. Professioneller Hundeausführservice ist im Großen Tiergarten nicht erlaubt. Interaktive KarteInformationen |