Senatsverwaltung legt Beschwerde gegen Entscheidung des Verwaltungsgerichts bezüglich Pop-Up-Radwegen ein

Pressemitteilung vom 07.09.2020

Mit der Beschwerde wird zugleich die aufschiebende Wirkung beantragt

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zur Rechtmäßigkeit der Anordnung sogenannter Pop-Up-Radwege unverzüglich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – und zugleich die aufschiebende Wirkung dieser Beschwerde beantragen.

Es stehen hier grundsätzliche Fragestellungen im Raum, die das Verwaltungsgericht in seiner Eilentscheidung aus Sicht der SenUVK nicht hinreichend gewürdigt hat. Hier bedarf es einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, um auch in Zukunft Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen bei Anordnungen von Radwegen zu erhalten.

Aus Sicht der SenUVK sind die „Pop-Up-Radwege“ rechtmäßig angeordnet und hinreichend nach den Erfordernissen des § 45 Straßenverkehrsordnung begründet. Sie dienen insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.

Im Übrigen ist kein anderer Verkehrsteilnehmender in seinen Grundrechten verletzt, wenn Radwege angeordnet werden.

Die SenUVK geht davon aus, dass die „Pop-Up-Radwege“ in Berlin Bestand haben und verfolgt weiterhin das Ziel, die bisher nur provisorische Einrichtung (u. a. mit Warnbaken) auf möglichst allen Strecken in dauerhafte Anordnungen zu überführen.