Freistellung von Bahnflächen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
vom 24.03.2026
Nachstehend wird die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 23 Abs. 4
Nr. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 164) geändert worden ist, öffentlich bekannt gegeben.
Bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1- ist auf den nachfolgenden Flurstücken der Gemarkung Kreuzberg im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin ein Antrag der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG eingegangen.
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Flur
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Flurstücksnummer
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Fläche (Teilfläche) in m²
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Eigentümer / Bemerkungen
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006
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3184
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4.550
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Land Berlin
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Hiermit werden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und Regionalplanung, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Stellungnahme zum oben genannten Antrag aufgefordert. Mit der Stellungnahme besteht die Gelegenheit, Anregungen und Bedenken, die für oder gegen die Freistellung von Bahnbetriebszwecken der genannten Flächen sprechen, vorzutragen.
Die Antragsunterlagen sowie ein Lageplan können während der Bürozeit nach telefonischer Terminvereinbarung in den Diensträumen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1, Planfeststellungsbehörde-, Am Köllnischen Park 3 in 10179 Berlin (Tel.: 030 / 9025-1447) oder auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eingesehen werden.
Die Stellungnahme ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt -IV E 1, Planfeststellungsbehörde-, unter der oben genannten Adresse schriftlich oder per E-Mail an Kaan.Karatuzla@senmvku.berlin.de oder post@senmvku.berlin.de zu übermitteln.