Ansprechpartner / Zuständigkeiten im Bereich Umwelt
Industrie und Gewerbe - Genehmigungsverfahren
Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten des Immissionsschutzes
- Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlagen
- rechtliche Grundsatzangelegenheiten für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie die Koordinierung der Planverfahren
Auskünfte kann Ihnen Frau Thiele unter der Rufnummer 030 9025-2284 geben.
Technische Angelegenheiten des Immissionsschutzes und der Abfallentsorgung
- Fragen der Luftreinhaltung und Abfallentsorgung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- dazu gehörende Grundsatzangelegenheiten
- Grundsatz- und Einzelangelegenheiten beim Vollzug der Störfallverordnung
- Notfallplanung und dem Katastrophenschutz bei BImSchG-Anlagen.
Auskünfte kann Ihnen Herr Rose unter der Rufnummer 030 9025-2300 geben.
Stoffströme bei der Abfallentsorgung
- Genehmigung und Kontrolle von Sonderabfällen,
- Nachweisverfahren,
- Erfassung aller Abfallerzeuger,
- Erfassung und Kontrolle von Begleitscheinen,
- Kontrolle von Entsorgungs-/Sammelentsorgungsnachweisen,
- Transport- und Maklergenehmigungen,
- Notifizierungen für Im- und Exporte von Abfällen,
- Entsorgungsfachbetriebe,
- Fachkundelehrgänge für Abfall,
- Abfalleinstufungen für Verwertungs-/ Beseitigungsverfahren (Boden/Bauschutt), Vollzug der BattVO, Vollzug der AltautoVO
mehr bei Abfallentsorgung
Auskünfte kann Ihnen Herr Berger unter der Rufnummer 030 9025-2192 geben.
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