Bekanntmachung vom 03.09.2024 – SenMVKU IV E 112 –
Telefon: 9025-1404 oder 9025-0, intern 925-1404
Mit Schreiben vom 16. Juli 2024, eingegangen am 18. Juli 2024, haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Feststellung des Planes nach § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Verlängerung der U-Bahnlinie U3 vom U-Bahnhof Krumme Lanke bis zum S-Bahnhof Mexikoplatz beantragt.
Das Vorhaben dient dem Ziel der Steigerung des Anteils des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Gesamtverkehrssystem der Stadt. Mit der Verlängerung der U3 werden neue attraktive Verbindungen hergestellt, verkürzte Fahrzeiten erreicht und ein deutlicher Anreiz zum Umstieg vom eigenen Fahrzeug auf den ÖPNV erreicht. Die geplante Trasse stellt den Lückenschluss zwischen dem U-Bahnhof Krumme Lanke als bisheriger Endhaltestelle der Linie U3 und dem S-Bahnhof Mexikoplatz her. Sie folgt dem Verlauf von Argentinischer Allee und Lindenthaler Allee. Der neue U-Bahnhof Mexikoplatz wird südwestlich des S-Bahnhofs – nach Unterquerung der Bahntrasse – angeordnet. Der Streckenneubau in offener Bauweise beginnt hinter der Abschlusswand der bestehenden Aufstellanlage Krumme Lanke auf Höhe des „Hauses am Waldsee“ in der Argentinischen Allee. Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Herstellung eines ca. 728 m langen Tunnels zur Aufnahme von zwei Streckengleisen, eines barrierefreien U-Bahnhofs mit Seitenbahnsteigen (Länge ca. 155 m) und einer Kehr- und Aufstellanlage südlich des neuen U-Bahnhofes von ca. 457 m Länge. Auf der Tunnelstrecke zwischen U-Bahnhof Krumme Lanke und U-Bahnhof Mexikoplatz sowie am Ende der Aufstellanlage muss jeweils ein Notausgang bzw. Notausstieg errichtet werden. Des Weiteren wird der barrierefreie Umstieg von der U3 zur S-Bahn über einen neuen Zugang zum S-Bahnhof Mexikoplatz im Bereich des Bahndammes realisiert. Ferner umfasst das Vorhaben die Umverlegung diverser Kabeltrassen bzw. Leitungen sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes infolge der Eingriffe in Natur und Landschaft; u.a. ist die Fällung von 176 Straßenbäumen vorgesehen.
Während der Bauzeit von ca. fünf Jahren ist u.a. mit Lärm- und Erschütterungsemissionen, baubedingtem Lieferverkehr und Einschränkungen des Straßenverkehrs auf Argentinischer und Lindenthalter Allee vom Krankenhaus Waldfriede bis zur Potsdamer Chaussee zu rechnen. Neben dem oben beschriebenen Baubereich plant die Vorhabenträgerin, folgende Orte als Baustelleneinrichtungsflächen zu nutzen: Parkplatz des Krankenhauses Waldfriede, Straßenland der Argentinischen Allee zwischen Krankenhaus Waldfriede und U-Bahnhof Krumme Lanke sowie Bauhof des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf zwischen Potsdamer Chaussee, Niklasstraße und Bahndamm.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 7 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 13. Juli 2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG beantragt.
Die Vorhabenträgerin hat einen Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sowie sonstige, das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Unterlagen vorgelegt, die öffentlich zugänglich gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere nachfolgend aufgeführte Planunterlagen: Erläuterungsbericht, Pläne, Grunderwerbsverzeichnis, Grunderwerbsplan, Bauwerksverzeichnis, landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Maßnahmenblätter, Artenschutzbeitrag, schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen, Baulärmprognose, Beweissicherungskonzept sowie Verkehrsführungskonzept.