Ansprechpartner / Zuständigkeiten im Bereich Umwelt
Lärm
Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm
Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden.
Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden.
In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter.
Informationen zum Verkehrslärm
Auskünfte über
- Lärmminderungsplanung und den Lärmaktionsplänen erhalten Sie von
- das Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern erhalten Sie von
- Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von
Lärm von einzelnen Anlagen
(insbesondere Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen)
Auskünfte über
- Industrie- und Gewerbeanlagen
erhalten Sie von diesen hier genannten Ansprechpartnern
- Betrieb von Baustellen und Baumaschinen
unter 030 9025-2253, E-Mail: baulaerm@senuvk.berlin.de,
- öffentliche Veranstaltungen im Freien der bezirklichen Ebene
von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern
- Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung
von Frau Kühl unter 9025-2274,
- Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grün- und Landschaftsschutzgebiet
vom örtlichen Bezirksamt, dort dem Umwelt- und Naturschutzamt
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