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Bonhoefferufer

Bild: Fromlowitz-Schilling
Bonhoefferufer oberhalb der Schloßbrücke
Ende der Karte.
Wird der Schiffsanleger nach dem Uferneubau wieder an derselben Stelle gebaut und wird dieser dann barrierefrei erreichbar und nutzbar sein?
Die am Bonhoefferufer (oberhalb) vorgesehene Plattform erlaubt die Einrichtung eines Bootsanlegers durch Dritte (z.B. Reedereien). Die Plattform bietet mit Abmessungen von ca. 4 Meter x 15 Meter ausreichend Platz beispielsweise für Kinderwagen oder Rollstühle. Zum Österreichpark hin wird ein barrierefreier Anschluss an das Wegenetz der Grünanlage durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ermöglicht.
Wie sieht die Parkplatzsituation während der Bauphase aus? Gibt es Bemühungen, die Situation für die AnwohnerInnen verträglich zu gestalten? Ist es möglich, die vorhandenen Parkplätze zu Anwohnerparkplätzen zu machen?
Zur Erneuerung des Bonhoefferufers wird das beauftragte Bauunternehmen den Bauablauf und die Logistik planen. Hierbei strebt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an, die Auswirkungen auf AnwohnerInnen und Verkehr so weit wie möglich zu reduzieren. Sperrungen werden durch Aushänge mehrere Tage vorher angekündigt. Sperrbereiche sollen lokal begrenzt bleiben und mit dem Baufortschritt wandern.
(Siehe auch Frage: Ist es möglich, die Busspur am Tegeler Weg morgens länger für parkende Autos zu öffnen, um die Parkplatzproblematik zu verringern?)
Welche Angaben können Sie zu Bauzeiten machen? Werden die Bauarbeiten "in einem Rutsch" durchgeführt oder wird es Phasen ohne Bautätigkeit geben?
Die Finanzierung der Maßnahme wurde durch die Verabschiedung des Haushalts für die Jahre 2018/2019 im Dezember 2017 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin gesichert.
Im Juli 2018 wurde die Sofortsicherung durch Big Bags mit Vorschüttung unter Wasser fertig gestellt. Mittlerweile liegen auch die Genehmigungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltungen vor, so dass die Planungen weiter vorangetrieben werden konnten. Nach der Ausschreibung wurden Bauleistungen im Oktober 2019 vergeben. Als vertragliche Bauzeit werden zwei Jahre erwartet.
Vorgesehen wurde der Bauvertrag über den gesamten Abschnitt. Während der Bauzeit sind Stillstandzeiten zu erwarten, z.B. bei ungünstiger Witterung (starker Frost), Hochwasser, im Zuge von Kampfmittelarbeiten oder aus Gründen der Beweissicherung. Diese können derzeit nicht vorherbestimmt werden.
Wie sieht die Verkehrsführung am Bonhoefferufer zukünftig aus? Der schmale Uferweg führte schon manches Mal zu Konflikten zwischen RadfahrerInnen und FußgängerInnen.
Die Anregung wird aufgenommen und mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf besprochen. Die maßgebliche Entscheidung trifft allerdings das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Wann findet die nächste Informationsveranstaltung statt? Welche Informationsmöglichkeiten habe ich neben dieser Website? Gibt es auch analoge Kommunikationswege?
Über diese Website und das Bürgerbüro der Initiative “Die nachhaltige Mierendorff-Insel 2030” in der Mierendorffstraße 6 wird über maßgebliche Entwicklungen informiert.
Wie stehen die Chancen, dass der Uferweg "geschlossen" wird und unter der Schlossbrücke entlang führt?
Dem Anlegen eines Uferweges wasserseitig der vorhandenen und später wiederhergestellten Uferlinie werden im Rahmen dieser Maßnahme keine Chancen eingeräumt.
Um den Uferweg unter der Schlossbrücke von der Oberwasserseite zur Unterwasserseite hindurch zu führen, müsste man entweder
- die Uferwand wasserseitig der vorhandenen Uferbefestigung und des Brückenwiderlagers neu errichten und den gewonnenen Landstreifen als Weg nutzen oder
- über der Wasserfläche einen Steg längs des Ufers als Weg neu herstellen.
Gründe, weshalb die Weganlage nicht im Zuge der Ufererneuerungsmaßnahme entstehen wird, sind insbesondere:
- Die Projektfinanzierung (Projektintention) sieht derartige Leistungen nicht vor.
- Die Bundeswasserstraße würde durch das wasserseitige Anordnen der Uferwand (Landgewinnung) eingeengt werden.
Die geplante Uferbefestigung schließt nicht aus, durch gesonderte Maßnahmen und gesonderte Finanzierung einen wasserseitigen Steg (Plattform auf Pfählen) als Weg auszubilden. Die Anlage des Weges inkl. Steg ist aber nicht Gegenstand der Ufererneuerung (Projektabgrenzung), sondern wäre voraussichtlich in der Zuständigkeit des Bezirkes hinsichtlich der Machbarkeit (Abflussbehinderung, Genehmigungsfähigkeit durch den Bund) zu prüfen.
Welche Lärmschutzmaßnahmen sind für die Bauarbeiten geplant? Wird beispielsweise auf Dieselaggregate verzichtet? Welche Arbeiten werden genau durchgeführt, wird nur gebohrt?
Maßgebliche Leistungen sind: Abbrucharbeiten, Bohrarbeiten, Nassbaggerarbeiten, Spundwandarbeiten Injektionsarbeiten, Kampfmittelbeseitigungsleistungen, Betonarbeiten und Natursteinarbeiten. Diese Leistungen sind mit Lärm verbunden. Die vorgesehenen Leistungen sind im Rahmen geltender Lärmschutzanforderungen ausführbar, vertragliche Regelungen werden mit den Bauunternehmen dahingehend getroffen.
Um die Verwendung von Dieselaggregaten zu minimieren, ist ein landgebundener Stromanschluss vorgesehen. Für wassergebundene Leistungen kann auf Dieselaggregate nicht vollständig verzichtet werden. Jedoch wird angestrebt, Einfluss auf den Bauunternehmer zu nehmen, damit überflüssige Störungen vermieden werden.
Es werden keine Nachtarbeiten stattfinden.
Sollten Sie dennoch eine Beeinträchtigung feststellen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf:
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau
Fachbereich PW – Projektbereich Wasser
Genia Schwanke
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.: (030) 90139-3926
E-Mail: genia.schwanke@senuvk.berlin.de
Ist es möglich, die Busspur am Tegeler Weg morgens länger für parkende Autos zu öffnen, um die Parkplatzproblematik zu verringern?
Die Vorabstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin hat ergeben, dass das Verändern der Busspur im Rahmen dieser Maßnahme nicht realistisch erscheint.
Inwiefern werden die Reedereien, die durch das hohe Schiffsaufkommen und die Wendemanöver vor der Uferwand mutmaßlich einen Beitrag zur Verschlechterung des Zustands der Uferwand geleistet haben, finanziell einbezogen?
Gesetzlich geregelt ist, dass das Land schifffahrtbedingte Schäden dem Bund in Rechnung stellt. Daher ist in der Regel nicht vorgesehen, dass das Land Nutzer der Wasserstraße in die Pflicht nimmt.
Inwiefern steht SenUMVK mit anderen Projektverantwortlichen beispielsweise von 50Hertz in Kontakt, um parallel laufende Baumaßnahmen abzustimmen?
Die Bauherrin stimmt sich mit allen Betroffenen sowie für angrenzende oder parallel laufende Projekte Verantwortlichen ab, auch mit 50Hertz.
Gibt es Möglichkeiten, sich bei Fragen oder Anregungen direkt vor Ort an jemanden zu wenden? Wird es ein Baustellenmanagement geben?
Fragen und Anregungen können gerne an den Fachbereich Wasserbau (bisherige Bezeichnung: Projektmanagement Wasser) gerichtet werden:
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau
Fachbereich Wasserbau
Jörgen Rutke
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.: (030) 90139-3920
E-Mail: joergen.rutke@senuvk.berlin.de
Gab es bereits oder wird es eine Kampfmitteluntersuchung geben? Wo kann ich mich über die Ergebnisse informieren?
Die Analyse der Kampfmittelsituation obliegt dem Objektbereich Altlasten/Kampfmittel der Abteilung Tiefbau bei SenUVK. Landseitig hat die Ordnungsbehörde keinen konkreten Verdacht auf Kampfmittel. Der wasserseitige Verdacht wird durch geeignete Maßnahmen berücksichtigt. Vorlaufend wurde die Untersuchung bei der Sofortsicherung begonnen und wird baubegleitend fortgeführt. Maßgeblich sind die einzelnen Bauarbeiten für die Uferwand. Fragen können auch zu diesem Thema gerne an den Fachbereich gerichtet werden:
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau
Fachbereich Wasserbau
Jörgen Rutke
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Tel.: 030 90139-3920
E-Mail: joergen.rutke@senuvk.berlin.de
Was geschieht mit den Bäumen am Bonhoefferufer? Werden diese alle gefällt? Welche Ersatzmaßnahmen sind geplant?
Baumfällungen sind in erster Linie westlich der Schlossbrücke (26 Baumfällungen) und in geringem Umfang (drei Baumfällungen) am östlichen Ende des Bonhoefferufers (Höhe Anlegestelle) erforderlich. Die Fällungen werden Anfang 2020 stattfinden.
Ziel ist es, die gefällten Bäume ortsnah durch Baumarten zu ersetzen, die neben Winterhärte auch Hitze- und Trockengefährdungen sowie Straßennähe berücksichtigen. Die Bäume werden bei der Nachpflanzung nicht die Höhe der zuvor gefällten Bäume haben, sondern jünger (kleiner) sein, um die Anwachschancen zu erhöhen.
Wer ist für die Umsetzung der Nistkästen an den Bäumen zuständig?
Die Umsetzung der Nistkästen erfolgt in Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung.
Werden auch die Büsche auf der Promenade wieder ersetzt?
Die Wiederherstellung der Promenade erfolgt nach Vorgaben des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.
Kann die Schifffahrt über den Charlottenburger Verbindungskanal umgeleitet werden?
Im Rahmen des Projektes kann diese Frage nicht beantwortet werden, da sie in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) liegt. Für die Erneuerung der Uferwand wird die dauerhafte Umleitung der Schifffahrt nicht voraus gesetzt und ist auch nicht notwendig. Daher wird nicht angestrebt, die Schifffahrtsverhältnisse dauerhaft zu verändern. Bauzeitlich notwendige Beschränkungen sind noch zu untersuchen.
Wird die Schlossbrücke für die Uferwandarbeiten gesperrt?
Zum Zweck der Uferwandsanierung ist das Sperren der Schlossbrücke nicht erforderlich.
Wie ist es technisch möglich an der nicht standsicheren Uferwand zu arbeiten? Wieso kann die Spree bauzeitlich eingeschränkt werden, jedoch nicht dauerhaft?
Über die Dauer weniger Jahre sind Einschränkungen möglich, die auf Dauer jedoch nicht zulässig sind.
Welche Auswirkungen hat die Maßnahme auf den ÖPNV?
Auswirkungen auf den ÖPNV sind nicht zu erwarten.
Wieso ist die Baustelleneinrichtung auf dem Platz an der Schlossbrücke geplant wie bei den in 2019 stattfindenden Bauarbeiten an der Schlossbrücke? Gibt es andere Möglichkeiten, die das Stadtbild weniger stören?
Die Auswahl und Anmietung einer Baustelleneinrichtungsfläche liegt in der Verantwortung des Bauunternehmers, der hierfür die Zustimmung des Flächeneigentümers – in diesem Fall des Landes Berlin vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – einzuholen hat.
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Präsentation zur Informationsveranstaltung
PDF-Dokument (3.5 MB)
Erste Informationsveranstaltung am 6. September 2017
Rund 100 Interessierte waren zur ersten Informationsveranstaltung am 6. September 2017 in die Universität der Künste Berlin am Mierendorffplatz gekommen, um mit den Planungsverantwortlichen ins Gespräch zu kommen.
Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau