Aktueller Planungsstand
Für die Verbindungsstraße Karow wird das Baurecht nicht mehr wie bisher, in einem separaten Planfeststellungsverfahren durch Abteilung V der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, sondern zukünftig im Rahmen eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans geschaffen. Unter Beachtung einer integrativen Planung und Berücksichtigung verkehrlicher und städtebaulicher Prämissen, ist es erforderlich, die Realisierung der Maßnahme im Rahmen dieses städtebaulichen Verfahrens vorzunehmen.
Der gestellte Antrag auf ein Anhörungsverfahren gemäß §§ 72 ff. VwVfG nach § 22 BerlStrG vom 27.08.2014 ist zurückgezogen worden. Die Veröffentlichung der Aufhebung ist im Amtsblatt Nr. 24 vom 07. Juni 2024 erfolgt.
Zukünftig wird die Federführung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übernommen. Zu gegebener Zeit werden weitere Informationen zum Stand der Planungen auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht.