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Genehmigung von Verkehrseinschränkungen aufgrund von Veranstaltungen
Kulturelle Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Stadt. Wenn dafür Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden müssen, bedarf es einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung), in Verbindung mit § 13 BerlStrG.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
Anträge sollen formlos an die Abt. VI (Verkehrsmanagement) gerichtet werden.
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Kosten:
10,20 € bis 2301,00 €
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Bearbeitungsdauer:
mindestens 4 Wochen
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Die zuständige Stelle ist:
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung VI A 4 -
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an:
Verkehrsmanagement (Abt. VI A 4)
Columbiadamm 10
12101 Berlin
veranstaltungen@senuvk.berlin.de -
Gesetzliche Grundlagen: