Gesamtstädtische Wärmeplanung für das Land Berlin

Auf Grundlage der Wärmestrategie für Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt den Prozess einer gesamtstädtischen Wärmeplanung für das Land Berlin begonnen, der durch das in 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz für die Kommunen verpflichtend ist.

Die gesamtstädtische Wärmeplanung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen und Phasen zusammen: Aufbauend auf Bestandsanalysen und Potenzialanalysen, deren Ergebnisse in das Berliner Wärmekataster fließen, werden Eignungsgebiete (z.B. für ein Wärmenetzgebiet oder ein Gebiet der dezentralen Wärmeversorgung) identifiziert sowie darauf abgestimmte Strategien und Maßnahmen entwickelt, so dass im Ergebnis ein gesamtstädtischer Wärmeplan erarbeitet wird. Ziel ist die Erstellung eines Wärmeplanes 1.0 bis Anfang 2026 und der anschließende formelle Beschluss.