Das im Juli 2018 in Kraft getretene Mobilitätsgesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der Berliner Verkehrspolitik. Nicht mehr der motorisierte Individualverkehr steht in ihrem Zentrum, sondern der Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Fahrradverkehr. Der Abschnitt 3 des Mobilitätsgesetzes widmet sich ausschließlich dem Radverkehr.
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Mobilitätsgesetz: Bedeutungsgewinn für den Radverkehr
Bild: Ralf Rühmeier
Bild: Ralf Rühmeier
Radverkehrsplan: Für ein fahrradfreundliches Berlin
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Vorgaben für die Radverkehrsplanung
Vorlage des Senats von Berlin