Mobilitätsgesetz: Bedeutungsgewinn für den Radverkehr

Radverkehr, Verkehrsteilnehmer auf Radstreifen an der Ampel

Das im Juli 2018 in Kraft getretene Mobilitätsgesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der Berliner Verkehrspolitik. Nicht mehr der motorisierte Individualverkehr steht in ihrem Zentrum, sondern der Umweltverbund aus ÖPNV, Fuß- und Fahrradverkehr. Der Abschnitt 3 des Mobilitätsgesetzes widmet sich ausschließlich dem Radverkehr.

Radverkehr im Gesetz

Das Mobilitätsgesetz bildet das rechtliche Fundament für eine moderne Radverkehrspolitik. Damit ist Berlin bundesweit Vorreiter.

Das im Gesetz formulierte Ziel lautet: Der Anteil des Radverkehrs am gesamten Berliner Verkehr soll spürbar steigen. Denn der Fahrradverkehr bietet gerade für eine dicht besiedelte Metropole viele Vorteile: Er braucht wenig Platz, ist leistungsfähig sowie lärm- und emissionsfrei. Aber auch jede*r einzelne profitiert: Fahrradfahren ist kostengünstig und gesund.

Berlin ist schon heute eine Stadt mit einem im internationalen Vergleich hohen Radverkehrsanteil. Aber noch längst sind nicht alle Potenziale dieses stadtverträglichen und klimafreundlichen Verkehrsmittels geweckt. Deswegen wird die Infrastruktur ausgebaut und verbessert, und dadurch Sicherheit und Komfort erhöht. So wird das Fahrrad als Alternative zum Pkw immer attraktiver.

Der im Mobilitätsgesetz vorgesehene Radverkehrsplan dient der Konkretisierung der Ziele des Mobilitätsgesetzes. Er wird gegenwärtig erarbeitet.

Maßnahmen für eine bessere Fahrrad-Infrastruktur

  • Radschnellverbindungen: Mindestens 100 Kilometer dieser Komfortstrecken sollen gebaut werden, um das Zentrum und die Außenbezirke Berlins miteinander zu verbinden. Die Planungen haben begonnen und Bürgerbeteiligungen stattgefunden; nicht vor 2023 startet der Bau der ersten Trassen.
  • Fahrrad-Parken: Nicht nur fahren, auch parken soll sicherer werden. Deswegen sieht das Gesetz den Bau von 50.000 Fahrradabstellplätzen überall in Berlin vor. 15.000 Abstellbügel mit 30.000 Abstellplätzen konnten die Bezirke durch die Finanzierung des Senats bereits errichten. Fahrradparkhäuser und gesicherte Abstellanlagen an ÖPNV-Haltestellen sind darüber hinaus vorgesehen.
  • Leihfahrräder: Stationsgebundene Leihfahrräder bieten passende Mobilitätsangebote gerade für die Gäste Berlins oder für eine spontane Fahrt. Kostengünstig und dezentral sorgen Leihfahrräder mit Unterstützung des Senats für eine gute Ergänzung zum ÖPNV.
  • Lastenräder: Sowohl über eine direkte finanzielle Förderung für gewerbliche Nutzer*innen als auch durch die Erstellung eines Regelwerks, damit die Bezirke spezielle Lastenrad-Parkplätze einrichten können, wird der Gebrauch von umweltschonenden Lastenrädern durch den Senat aktiv unterstützt.
  • Bündnis für den Radverkehr: Viele Akteure sind im öffentlichen Straßenland tätig und nehmen Einfluss auf die Verkehrswege. Sie kommen in dem Bündnis für den Radverkehr zusammen, damit Baumaßnahmen besser gesteuert und Fahrrad-Projekte schneller und effizienter umgesetzt werden. Konflikte sollen frühzeitig erkannt und gelöst werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert die Aktivitäten des im Mai 2019 gegründeten Bündnisses.
  • FahrRat: Der FahrRat berät die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in allen strategischen Fragen rund um das Thema Radverkehr. Expert*innen mit unterschiedlichen Perspektiven, vom Landesseniorenbeirat über die Polizei bis zur Fahrradinitiative Changing Cities, kommen dazu zu regelmäßigen Sitzungen gemeinsam mit dem Verkehrsstaatssekretär zusammen.
  • Fahrradstraßen: Als Teil des Radverkehrsnetzes sorgen sie für mehr Sicherheit, Komfort und ein besseres Vorankommen der Fahrradfahrer*innen. Das Mobilitätsgesetz erleichtert den Bezirken ihre Ausweisung, da ihre stadtweite Bedeutung zu berücksichtigen ist. Lediglich Anlieger*innen dürfen die Fahrradstraßen mit ihrem Pkw befahren.
  • Personal: Für die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes ist entsprechendes Personal notwendig. Deswegen können die Bezirke mit finanzieller Unterstützung des Senats Radverkehrsplaner*innen einstellen. Bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz selbst ist eine Koordinierungsstelle Radverkehr und eine Gruppe Radverkehr eingerichtet. Die landeseigene infravelo wird zu einer leistungsstarken Agentur vor allem für bezirksübergreifende Radverkehrsprojekte ausgebaut.
Radverkehr

Radverkehrsplan: Für ein fahrradfreundliches Berlin

Das Mobilitätsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen der Mobilitätswende. Die im Gesetz formulierten Vorgaben zur Förderung des Radverkehrs stellen die Grundlage laufender Planungen und Projekte der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dar. Der in § 40 beschriebene Radverkehrsplan soll die Ziele des Mobilitätsgesetzes konkretisieren, um einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr zu gewährleisten und den Anteil des klimafreundlichen und stadtverträglichen Fahrradverkehrs am gesamten Verkehr zu steigern.

Um die Qualität der Wege für den Radverkehr zu verbessern, sollen im Radverkehrsplan Standards festgelegt werden. Erstmals wird ein stadtweites Radverkehrsnetz entwickelt, das das gesamte Stadtgebiet abdeckt. Für die Umsetzung des Netzes werden konkrete Schritte definiert.

Neben Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wird sich der Radverkehrsplan weiteren Themen widmen, wie beispielsweise Maßnahmen zur besseren Information, dem Ausbau der Datengrundlagen und der Evaluation von Zielen und Maßnahmen. All das ist entscheidend für die Stärkung Berlins als fahrradfreundliche Metropole.

Bei der Erarbeitung des Radverkehrsplans wird die Kompetenz und die Perspektive verschiedener Partner*innen und Interessenvertretungen einbezogen, unter anderem das Beratungsgremium FahrRat.

Vorgaben für die Radverkehrsplanung

Als Übergangsdokument bis zur Fertigstellung wurden die Vorgaben für die Radverkehrsplanung gemäß MobG § 40 (8) erstellt. Sie beinhalten Konkretisierungen zum Mobilitätsgesetz Berlin, die zu konkret für die Aufnahme ins Mobilitätsgesetz selber waren.

Die Inhalte sind zum Beispiel:
  • Definition der Mindestgröße für das Vorrangnetz
  • Festlegung von nutzbaren Mindestbreiten für das Vorrang – und Basisnetz
  • Konkretisierungen zur Ausgestaltung der Radverkehrsinfrastruktur
  • Festlungen zu Abstellanlagen für Fahrräder
  • Anforderungen an Sammlung und Darstellung von Informationen und zur Durchführungen von Evaluationen

Die Inhalte wurden in drei Sitzungen der Dialoggruppe Radverkehr diskutiert. Grundlage war ein Eckpunktepapier aus dem Jahr 2017, welches während der Erstellung des MobG entstanden war. Es wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen, sondern nur aktualisiert, da einige Vorgänge bereits eingeleitet wurden.

Die in den Vorgaben enthaltenen Inhalte fließen in die Erstellung des Radverkehrsplans ein, der sich derzeit im internen Mitzeichnungsverfahren der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz befindet.

  • Vorgaben für die Radverkehrsplanung

    Vorlage des Senats von Berlin

    PDF-Dokument
    Dokument: (PDF, 740 kB)