Wikingerufer

Wikingerufer, 12/2021

Wikingerufer, 12/2021

Illustration Wikingerufer

Das Vorhaben

Die Arbeiten am Wikingerufer sind nahezu abgeschlossen. Damit enden die 2018 mit der Sofortsicherung begonnenen Arbeiten.

Seit Anfang Februar 2022 ist die Wasserstraße wieder frei gegeben, nun folgen noch die Arbeiten an der zukünftigen Plattform, die Neugestaltung der Promenade sowie die Ausbesserung der Straße.

Wir bedanken uns bei allen Anwohner*innen und Nachbar*innen für ihr Interesse an unseren Informationsveranstaltungen, für ihre konstruktive Kritik und kritische Begleitung und für ihre Geduld.

In den kommenden Jahren werden weitere Spreeabschnitte erneuert. Aktuell laufen die Sofortsicherungen Schleswiger Ufer und Am Spreebord.

Der Neubau des Wikingerufers wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) mit Bundesmitteln und Mitteln des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert und durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz kofinanziert.

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Animation des Neubaus der Uferwand am Wikingerufer

Video: Animation des Neubaus der Uferwand am Wikingerufer

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Formate: video/youtube

Quelle: INROS LACKNER

  • Textbeschreibung zur Animation des Neubaus der Uferwand am Wikingerufer

    PDF-Dokument (39.6 kB)

  • Juli 2018: Sofortsicherungsmaßnahme am Wikingerufer ist fertiggestellt

    Juli 2018: Sofortsicherungsmaßnahme am Wikingerufer ist fertiggestellt.

  • April 2018: Die Arbeiten zur Sicherung des Wikingerufers beginnen

    April 2018: Die Arbeiten zur Sicherung des Wikingerufers beginnen.

  • Die Spundwand zur Sicherung des Ufers wurde eingebracht

    Die Spundwand zur Sicherung des Ufers wurde eingebracht.

  • Der Zwischenraum zwischen Spundwand und Wikingerufer wird zur Stabilisierung mit Sand verfüllt

    Der Zwischenraum zwischen Spundwand und Wikingerufer wird zur Stabilisierung mit Sand verfüllt.

Fragen und Antworten

Im Rahmen der drei Informationsveranstaltungen zwischen September 2017 und Juni 2019 hatten die Anwesenden die Möglichkeit, Fragen direkt an die Projektbeteiligten zu stellen. Diese Fragen dokumentieren wir an dieser Stelle ebenso wie schriftliche Anfragen, die uns im Nachhinein erreicht haben.

  • Wann genau wurde über die Finanzierung der Maßnahme entschieden? Wie sehen im Hinblick auf die Zusage die unmittelbaren weiteren Schritte aus?

    Über die Finanzierung der Maßnahme hat das Abgeordnetenhaus von Berlin im Dezember 2017 positiv entschieden. Die Genehmigungen sind noch im Dezember 2017 beantragt und mittlerweile erteilt worden. Damit war es im März 2019 möglich, den Bauauftrag zu erteilen.

    Baubeginn im vertraglichen Sinne war 12 Tage nach Beauftragung. Wegen vielfältiger Vorbereitungsleistungen des Bauunternehmers ist mit dem praktischen Beginn auf der Baustelle im Juli 2019 zu rechnen. Als vertragliche Bauzeit werden zwei Jahre erwartet.

  • Wie kommt es, dass in den Zeiten zwischen der Sperrung und dem Beginn der Sicherungsmaßnahme bzw. zwischen der Fertigstellung der Sicherungsmaßnahme und dem Beginn der Bauarbeiten scheinbar nichts passierte? Wieso zieht sich der Prozess so lange hin?

    Der Eindruck kann dadurch entstehen, dass in den Jahren von der Sperrung des Ufers bis zur Umsetzung der Sicherungsmaßnahme und bis zum Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen 2019 die wesentlichen Arbeitsschritte hinter den Kulissen geleistet wurden:

    • 2011 – Standsicherheitsuntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit dem Ergebnis, die Promenade aus Sicherheitsgründen zu sperren.
    • Bis Mitte 2014 – Beschaffung der Finanzmittel für Personal und bauvorbereitende Arbeiten und Gewinnung von Personal.
    • Seit Mitte 2014 – Notwendige bauvorbereitende Arbeiten, wie Bestandserkundung, Schürfungen, Materialanalysen, Baugrundgutachten mit Bohrungen und Laboruntersuchungen; Abstimmungen mit dem Denkmalschutz, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und dem Bezirksamt; Tauchuntersuchungen, Baumkartierungen, Vermessung, Kampfmittelerkundungen unter Wasser, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausschreibung von Leistungen, Beauftragung. Es folgen weitere Planungsschritte wie die Ausführungsplanung (Detailplanung).
  • Wie sieht ein detaillierter Zeitplan für das weitere Vorgehen aus?
    • 2017/2018 – Ausführung der Sofortsicherung
    • ab 2019 – Herstellung der neuen Uferwand
    • voraussichtlich im Spätsommer 2021 – Fertigstellung der Promenade
  • Werden die teilweise großen Lücken in der "2. Baumreihe" durch schnellwachsende Bäume aufgefüllt?

    Bei der Ersatzpflanzung von rund 80 Bäumen werden neben den statisch-konstruktiven Randbedingungen die Wünsche der BürgerInnen, die Vorgaben des zuständigen Straßen- und Grünflächenamtes Mitte (SGA) sowie die Vorgaben des Denkmalschutzes miteinander in Einklang zu bringen sein.

  • Wie wird die Uferpromenade gestaltet und können dabei "störende" Elemente entfernt werden, beispielsweise der grüne Zaun zwischen Rampe und Treppe im Übergang zur Gotzkowskybrücke?

    Im Zuge des Neubaus der Uferwand soll die Promenade entsprechend dem derzeitigen bzw. historischen Bestand wiederhergestellt werden. Im Rahmen der statisch-konstruktiven und wirtschaftlichen Randbedingungen können hier in Abstimmung mit dem für die Unterhaltung zuständigen Bezirksamt Mitte Anpassungen vorgenommen werden.

  • Weshalb wurden die Bäume in der ersten Reihe bereits gefällt, obwohl die Ausführung noch nicht begonnen hatte?

    Durch das Fällen der Bäume wurde die bestehende Uferbefestigung entlastet. Dadurch wurde die Gefahren für die Bauarbeiter minimiert, die auf dem wasserseitigen Baufeld die temporäre Spundwand herstellten und Aufschüttungen vornahmen.

  • Wie werden die BürgerInnen im Weiteren beteiligt?

    Die bisherigen Bürgerversammlungen dienten der Information der Öffentlichkeit. Nachdem in der Vergangenheit ein „Tag des Offenen Büros“ auf reges Interesse stieß, wird im Rahmen der Bautätigkeiten eine Baustellenführung angeboten werden. Wir informieren rechtzeitig.

  • Warum werden nicht auch an anderen Uferabschnitten, z. B. dem Wullenweberufer, ersichtliche Gefahren gebannt?

    Das Bauvorhaben und die zur Verfügung stehende Finan­zierung umfassen die Uferwand von der Gotzkowsky­brücke bis etwa zum nördlichen Ende des Wullen­weber­ufers. Andere Ufer­abschnitte sind ggf. Gegenstand gesonderter Vorhaben, soweit sie in der Zuständigkeit des Landes Berlin liegen. Beim Wullen­weber­ufer liegt die Zuständigkeit bei der Wasser- und Schiff­fahrts­verwaltung des Bundes.

  • Werden die großen Risse, die in den Kellern der angrenzenden Bebauung entstanden sind, begutachtet? Wird die inzwischen am Wikingerufer durchgeführte Beweissicherung auch in der Querstraßen fortgeführt?

    Die angrenzende Bebauung wurde vor Baubeginn beweisgesichert, das beinhaltet die fotografische Erfassung, Erfassung der Vorschäden und bei Bedarf Vermessungen an Messpunkten (Höhenlage) sowie ergänzende Untersuchungen. Der Umfang der Messungen und weitere Untersuchungen werden im Zuge der fortlaufenden Planungen angepasst.

    Die Beweissicherung wird nur an der Straße am Wikingerufer durchgeführt. Bitte wenden Sie sich an uns, falls Ihnen außergewöhnliche Bewegungen auffallen.

  • Warum wurden die Bänke am Ufer nicht entfernt, als die Promenade gesperrt wurde, um sie vor dem Verrotten zu schützen?

    Das Bezirksamt hat die Information erteilt, dass nur die Latten (Wartungsteile) erneuert werden müssen, nicht die Bänke insgesamt.

  • Ist auf der Wikingerstraße ein Fahrradweg geplant, um Konflikte mit Fußgängern auf der späteren Promenade zu vermeiden, oder wird es auf der neuen Promenade einen Radweg geben?

    Auf der neuen Promenade ist kein Radweg geplant. Die Finanzierung der Maßnahme sieht eine Wiederherstellung der Uferwand und Promenade vor. Zudem ist dort nicht ausreichend Platz für einen Fußgänger- und einen Radweg.

  • Werden die Bauarbeiten an der Uferwand auch dazu genutzt, die Straße am Wikingerufer auszubessern bzw. das Kopfsteinpflaster zu ersetzen?

    Für eine Sanierung oder Reparatur der Straße am Wikingerufer sowie anderer angrenzender Straßen ist das Bezirksamt Mitte zuständig. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat die Aufgabe, die Uferwand und die Promenade wiederherzustellen. Eine Vernetzung etwaiger Aktivitäten ist sinnvoll, die Senatsverwaltung und der Bezirk sind hierzu im Gespräch. Bitte geben Sie Anregungen zu diesem Thema aber auch direkt an das Bezirksamt Mitte weiter.

  • Wie sehen die bisherigen Planungen für die Plattform am Wasser aus? Wird sie barrierefrei angelegt? Sind Anleger für Reedereien geplant? Wird die Plattform Teil eines durchgängigen Uferwegs? Müssen Bäume gefällt werden, um die Plattform bzw. den Weg zur Plattform zu errichten?

    Die Ausbildung der Plattform wird in dieser zu Beginn der Veranstaltung gezeigten Animation dargestellt, sie ist barrierefrei geplant. Der Zugang kann durch das Bezirksamt Mitte ebenso barrierefrei hergestellt werden.

    Die Plattform wird seitlich an den durchgängigen Uferweg angeschlossen. Um die Plattform außerdem barrierefrei an den Uferweg des Wullenweberufers anzuschließen, wären zwei Bäume zu fällen.

    Die neue Plattform bietet interessierten Schifffahrtsbetrieben die Möglichkeit, eine Anlegestelle auszubilden.

  • Wie schätzen Sie die Lärmbelastung durch eine öffentliche Nutzung der geplanten Plattform ein?

    Wir gehen von einer promenadentypischen Lärmbelastung aus.

  • Wie genau sehen die Bauarbeiten aus? Wird gebohrt oder gerammt und welche Auswirkungen hat das auf die angrenzende Bebauung? Wo stehen die Arbeitsgeräte? Zu welchen Tageszeiten wird gearbeitet?

    Der konkrete Bauablauf wird in der fortlaufenden Planung, insbesondere durch den Bauunternehmer, noch spezifiziert. Es sind Bohr- und Pressarbeiten, jedoch keine Rammarbeiten vorgesehen. Ergebnisse der Untersuchung zu Auswirkungen der Uferwandarbeiten auf die angrenzende Bebauung finden sich in der Präsentation des Ingenieurbüros INROS LACKNER zur Bürgerveranstaltung, zusammengefasst auf Folie 15. Da keine relevanten Auswirkungen auf die Bebauung zu erwarten sind, sind vorlaufende Bauwerkssicherungen nicht erforderlich. Dennoch wird ein Beweissicherungsprogramm durchgeführt. Erste Erfassungen haben bereits stattgefunden.

    Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (in der Regel Montag bis Samstag). Die Arbeiten werden tagsüber durchgeführt. Nachtarbeiten sind nicht vorgesehen.

  • Wie sehen die während der Infoveranstaltungen vorgestellten Gestaltungsentwürfe genau aus und welche Varianten wurden von den Anwesenden favorisiert?

    Die Gestaltungsvorschläge für die Oberfläche der Uferwand können den Darstellungen in der Präsentation der Senatsverwaltung ab Folie 17 entnommen werden. Jede Stimme entspricht einem aufgeklebten farbigen Punkt. Der Gestaltungsvorschlag “Eingelassenes Relief” erhielt die meisten Stimmen. Die Anwesenden favorisierten außerdem die “waagerecht verlaufende Mauerwerksstruktur aus großformatigen, versetzt angeordneten Platten mit glatter Oberfläche” für die Betonoberfläche.

  • Wird es eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner vor Ort geben? Wird ein Baustellenmanagement eingerichtet?

    Bauleiterin ist Frau Schwanke, Sie erreichen sie bei Fragen unter der Telefonnummer (030) 90139-3926 oder per E-Mail unter genia.schwanke@SenMVKU.berlin.de.

  • Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der zweiten Baumreihe ergriffen?

    Welche Baumschutzmaßnahmen für die zweite Baumreihe ergriffen werden, finden Sie im Vortrag der Senatsverwaltung unter den Ausführungen des Büros Planland ab Folie 36.

  • Warum gibt es keine Umweltverträglichkeitsprüfung? Warum kein Planfeststellungsverfahren?

    Die Maßnahme wird durch zwei öffentlich-rechtliche Genehmigungen zugelassen. Soweit Fragen der Bundeswasserstraße berührt sind, kommt es zur Genehmigung durch eine Verwaltungsvereinbarung. Soweit das Wasserrecht berührt wird, wird die Maßnahme durch Wasserbehördliche Genehmigung zugelassen. Ein Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist demnach nicht notwendig.

  • Die Uferwand wurde während der langen Zeit der Sicherungsmaßnahme besprüht – wird es für die neu gestaltete Wand einen Graffitischutz geben?

    Die Sicherungsmaßnahme hat zu einer guten Erreichbarkeit der Uferwand geführt – Graffitis sind das Resultat. Es ist davon auszugehen, dass während der Baumaßnahme und nach der Fertigstellung deutlich weniger Graffiti entstehen wird. Die Oberfläche der neuen Uferwand wird zudem mit einem Graffitischutz versehen.

  • Ist es möglich, die neue Promenade in Teilabschnitten zu eröffnen?

    Nein, die Promenade kann nicht in Teilabschnitten eröffnet werden. Sie wird voraussichtlich ab September 2021 wieder begehbar sein.

  • Werden angrenzende Bauvorhaben berücksichtigt bzw. zeitlich mit den Arbeiten am Wikingerufer abgestimmt?

    Der Fachabteilung ist soweit möglich an einer Abstimmung mit den Vorhabenträgern angrenzender Baumaßnahmen gelegen.

    Bitte sprechen Sie uns an, wenn Ihnen Baumaßnahmen bekannt sind, die das Baugeschehen am Wikingerufer negativ beeinflussen bzw. in der zeitlichen Überlappung für besondere Belastungen sorgen.

  • Wie hoch sind die Kosten für die Baumaßnahme und was genau wird dadurch abgedeckt? Wie lange wird die Baumaßnahme dauern?

    Das Vorhaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz umfasst die Erneuerung der Uferwand am Wikingerufer inklusive einer Wiederherstellung der Promenade. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich ca. 20 Millionen Euro kosten und einschließlich aller Restarbeiten im Herbst 2021 abgeschlossen sein.

  • Wann werden die Bauarbeiten besonders laut sein? Werden die in der Präsentation vom 06. Juni 2019 angegebenen Zeiten eingehalten bzw. wie wird dies kontrolliert? Wird dabei auf die Kita am Wikingerufer Rücksicht genommen?

    Die geplanten Arbeiten sind im Rahmen geltender Lärmschutzanforderungen ausführbar, vertragliche Regelungen werden mit den Bauunternehmen dahingehend getroffen. Der lauteste Teil der Arbeiten wurde bereits erbracht. Alle weiteren Schritte werden ebenfalls zu Lärmbelästigungen führen, aber in geringerem Ausmaß. Die in der Präsentation vom 06. Juni 2019 angekündigten Arbeitszeiten zwischen frühestens 6 Uhr und maximal 20 Uhr sind vorgegeben. Diese gelten für Werktage (Montag bis Samstag) und immer unter der Voraussetzung das keine außergewöhnlichen Umstände wie Havarien auftreten.

    Bitte wenden Sie sich an Frau Schwanke, sollten Ihnen außergewöhnliche Abweichungen auffallen. Eine Kontrolle erfolgt in unregelmäßigen Abständen durch die Bauleitung.

  • Wie wird der Platz an der Gotzkowsybrücke/der Eingangsbereich zur Promenade an dieser Stelle zukünftig gestaltet?

    Der Eingangsbereich (Portal) und die Promenade werden entsprechend des Bestandes wiederhergestellt.

  • Wie wird die Promenade gestaltet bzw. der Übergang zum Park? Wird es Bänke geben?

    Die Promenade wird mit 8 Bänken versehen. Die fehlenden Bäume der bestehenden Baumreihe werden ergänzt. Zur Gotzkowskybrücke wird die Rampe und das Treppenbauwerk wiederhergestellt. Zum Uferweg am Wullenweberufer wird in Zusammenarbeit mit dem BA-Mitte ein Wegeanschluss an die Plattform angestrebt.

Informationsveranstaltung Wikingerufer

Rückblick

Informations­veranstaltung vom 6. Juni 2019

Die dritte Informationsveranstaltung zur Erneuerung der Uferbefestigung am Wikingerufer war mit 80 Interessierten gut besucht. Die Veranstaltung bot den Anwesenden die Möglichkeit, sich über die bisherigen Planungs- und Arbeitsschritte zu informieren, zu erfahren, wie die im Sommer 2019 startenden Bauarbeiten ablaufen werden und mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.

Allen, die nicht teilnehmen konnten, möchten wir hier die Möglichkeit geben, sich ebenfalls zu informieren. Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation finden Sie unter Downloads, einen Fragen- und Antworten-Katalog finden Sie unter Fragen und Antworten.

Informations­veranstaltung vom 7. September 2017

Wie bei der Auftaktveranstaltung zum Neubau am Wikingerufer im Februar 2017 zugesagt, fand Anfang September 2017 eine zweite Informationsveranstaltung zum Thema in der Erlöserkirche am Wikingerufer statt. Der Schwerpunkt der zweiten Veranstaltung lag auf dem aktuellen Stand der Planungen, den bevorstehenden Sofortsicherungsmaßnahmen sowie der Betrachtung der Auswirkungen der Uferwandarbeiten auf die angrenzende Bebauung.

Allen, die nicht teilnehmen konnten, möchten wir hier die Möglichkeit geben, sich ebenfalls zu informieren. Die während der Veranstaltung gezeigten Präsentationen finden Sie unter Downloads, einen Fragen- und Antworten-Katalog finden Sie unter Fragen und Antworten.

Tag des offenen Büros im März 2017

Am “Tag des Offenen Büros” am 30. März 2017 hatten Interessierte die Möglichkeit, in den Räumen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Unterlagen einzusehen, diese in Ruhe zu studieren und Fragen direkt an die KollegInnen der Senatsverwaltung zu richten. Der aktuelle Planungsstand wurde vorgestellt und erläutert, außerdem ergänzende Maßnahmen zum Erhalt der 2. Baumreihe dargestellt, die bereits in der Ausschreibung zur Sofortsicherung der Uferwand aufgenommen wurden. Anhand von Visualisierungen und Plänen konnten die Anwesenden einen Eindruck vom geplanten Neubau gewinnen.

Von der Möglichkeit, Fragen auch schriftlich zu stellen, wurde Gebrauch gemacht. Sie finden diese gesammelt unter Fragen und Antworten.

Wikingerufer - Blick auf die Erlöserkirche

Bürgerinformationsveranstaltung im Februar 2017

Am 07. Februar 2017 fand eine erste Bürgerinformationsveranstaltung zum Neubau der Uferwand am Wikingerufer statt. In der Erlöserkirche in unmittelbarer Nähe zum Wikingerufer kamen rund 70 Interessierte zusammen. Staatssekretär Jens-Holger Kirchner, die Kollegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Jörgen Rutke und Daniel Schimanowski sowie VertreterInnen der beauftragten Ingenieur- und Baumsachverständigen-Büros stellten ausführlich die Hintergründe, das Schadensbild und die Planungen vor.

Neben der angeregten Diskussion am Abend und vielen persönlichen Gesprächen im Anschluss an die Vorträge hatten die Anwesenden außerdem die Möglichkeit, Fragen anonym und schriftlich zu stellen. Sie finden diese gesammelt unter Fragen und Antworten.

  • Präsentation der Bürgerinformations­veranstaltung vom 06.06.2019

    PDF-Dokument (6.0 MB)

  • Präsentation der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zur Bürgerinformationsveranstaltung vom 07.09.2017

    PDF-Dokument (5.9 MB)

  • Präsentation des Ingenieurbüros INROS LACKNER zur Bürgerinformations­veranstaltung vom 07.09.2017

    PDF-Dokument (4.5 MB)

  • Präsentation der Bürgerinformations­veranstaltung vom 07.02.2017

    PDF-Dokument (5.2 MB)

Projektbeteiligte

  • Bauherr Uferwand – Land Berlin, Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK), Abteilung Tiefbau, Projektbereich Wasser
  • Uferpromenade und Bäume – Bezirksamt Mitte, Straßen- und Grünflächenamt (SGA-Mitte)
  • Wasserstraße – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA-Berlin)
  • Genehmigungsbehörden – Wasserbehörde des Landes Berlin (SenUVK) und WSA-Berlin
  • Denkmalschutz – Landesdenkmalamt (LDA)