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Projekte zum LuftreinhalteplanKennzeichenerhebungen![]() Foto: CAT-Traffic Cichon Automatisierungstechnik GmbH
Wie sauber ist die Berliner Fahrzeugflotte im Jahr 2020?
Wie wirken die neuen Dieselfahrverbote? Diese Fragen lassen sich beantworten, wenn geeignete technische Daten der Fahrzeuge, die auf den Straßen fahren, bekannt sind. Mit Videokameras werden dafür Kennzeichen auf ausgewählten Straßen erfasst. Anhand der Kennzeichen können bei den Zulassungsbehörden die technischen Merkmale abgefragt werden. Die Auswertung ergibt dann z.B. den Anteil von Diesel-Pkw der neuesten Abgasnorm Euro 6 und ermöglicht Aussagen zum Schadstoffausstoß der Fahrzeugflotte. Gefördert durch das: ![]() aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme".
Viele Maßnahmen der Luftreinhaltung wie die Umweltzone haben das Ziel, den Anteil von sauberen Fahrzeugen im Straßenverkehr zu erhöhen. Mit den seit Januar 2020 auf acht Straßen geltenden Durchfahrtsverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 wird gezielt die Fahrzeugflotte in den betroffenen Straßen beeinflusst.
Um die Wirkung dieser Maßnahmen beurteilen zu können, muss die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte auf Berliner Straßen untersucht werden. Dabei wird festgestellt,
Diese Angaben lassen sich am besten ermitteln, wenn anhand der Kennzeichen der Fahrzeuge im Verkehr die technischen Daten und daraus der Schadstoffausstoß bestimmt werden. Eine solche Kennzeichenerfassung mit Videokameras wird vom 27. bis 29. Oktober 2020 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an insgesamt zehn ausgewählten Straßenabschnitten mit und ohne Fahrverbote durchgeführt. Bei der Kennzeichenerhebung werden mit Videokameras über 16 h die Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge registriert. Die Kennzeichen der in Berlin zugelassen Fahrzeuge werden weitergeleitet an die Berliner Kfz-Zulassungsbehörde, auswärtige, deutsche Kennzeichen gehen an das Kraftfahrt-Bundesamt. Damit von den Behörden keine Rückschlüsse auf Ort und Zeit der Erfassung des einzelnen Kennzeichens möglich sind, werden diese Angaben codiert. Die ausgelesenen Kennzeichen werden nach Übermittlung der Kennzeichen an die Berliner Zulassungsbehörde oder das Kraftfahrt-Bundesamt sofort gelöscht. Die technischen Daten werden von den Behörden ohne Kennzeichen zurückgegeben. Die Zulassungsbehörden liefern fahrzeuggenaue Angaben zu folgenden technischen Merkmalen:
Anhand der technischen Daten können der Abgasstandard und das Emissionsverhalten der Fahrzeuge bestimmt werden. Die Emissionsbestimmung erfolgt dabei mit dem Handbuch für Emissionsfaktoren der Version 4.1 (HBEFA 4.1). Außerdem erfolgt eine Zuordnung der Fahrzeuge zu den Plaketten (Schadstoffgruppen) der Umweltzone. So kann ermittelt werden, wie gut die Anforderungen der Umweltzone innerhalb und außerhalb der Umweltzone erreicht wurden. Die Kennzeichenerhebung wurde im Vorfeld mit dem Datenschutzbeauftragten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgestimmt. Die automatisierte Auswertung der Kennzeichen erfolgt unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Das Videosystem registriert nur das Kennzeichen, nicht aber ein Bild des Fahrzeugs oder gar der Insassen. Die Daten werden der Zulassungsbehörde ohne Ortsangaben mitgeteilt und es erfolgt keine Abfrage der Halterdaten. Die Kennzeichenerhebung dient somit ausdrücklich nicht der Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone. Weitere Informationen zum Datenschutz für die Kennzeichenerhebung finden sich unter: Diese Datenschutzhinweise sind nicht zu verwechseln mit unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen. Vergleichbare rechtmäßige Videoerhebungen wurden erstmals 2008 und zuletzt im Jahr 2019 eingesetzt, um die Wirkung der ersten und zweiten Stufe der Umweltzone auf den Schadstoffausstoß zu untersuchen. Der Berichte zur Kennzeichenerhebung stehen als Download bereit: Wesentliche Ergebnisse der Kennzeichenerhebung 2019:
Anteil von Diesel-Pkw weiter rückläufig, Elektrofahrzeuge mit geringem aber steigenden Anteilen:
Gegenüber dem Jahr 2018 hat der Anteil der Diesel-Pkw weiter abgenommen und lag 2019 bei rund 33 % (im Vorjahr: 36 %). Der Dieselanteil ist damit deutlich niedriger als bei den Prognosen im Luftreinhalteplan für Berlin mit 44 % für das Jahr 2020 angenommen worden war. Der Anteil der alternativen Antriebe stieg von 5 auf 7 %, wobei es sich dabei überwiegend um Elektro-Benzin-Hybrid-Fahrzeuge handelte.
Der Anteil der rein batterieelektrischen Fahrzeuge erreichte im Mittel 0,65 % und ist damit etwa doppelt so hoch wie 2018. Hinzu kommen noch etwa 0,3 % extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybrid).
Anteil der von Dieseldurchfahrtsverboten betroffene Fahrzeuge niedriger als prognostiziert:
Die Kennzeichenerhebung 2019 fand im November kurz vor Inkrafttreten der ersten Dieseldurchfahrtsverbote statt. Diese auf acht Strecken beschränkten Fahrverbote gelten für alle Dieselfahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 5 oder schlechter. Kurz vor dem Inkrafttreten waren davon im Durchschnitt über die zehn Straßen knapp 16 % der Pkw, 55 % der leichten und 43 % der schweren Nutzfahrzeuge betroffen.
Überraschend positiv ist die Entwicklung der Fahrzeuge mit dem Abgasstandard Euro 6 bei leichten Nutzfahrzeugen: Während die Prognosen für den Luftreinhalteplan für das Jahr 2020 nur einen Anteil von 25 % ergaben, erfüllten laut Kennzeichenerhebung im Jahr 2019 bereits 40 % dies Standard. die Flotte der leichten Nutzfahrzeuge ist damit inzwischen sehr viel sauberer als angenommen. Ob bei den erfassten Dieselfahrzeugen (ohne Linienbusse) mit dem Abgasstandard Euro 5 bereits Fahrzeuge mit einer Nachrüstung von Stickoxidminderungssystemen dabei waren, konnte nicht bestimmt werden, da hierzu von den Zulassungsbehörden keine Daten geliefert werden konnten.
Schadstoffausstoß um fast 20 % gegenüber 2018 gesunken:
Durch die weiteren Modernisierungen in der Fahrzeugflotte und durch die Nachrüstung von Linienbussen der BVG mit Stickoxidminderungssystemen sank der Ausstoß von Stickoxiden im Vergleich zur Kennzeichenerhebung 2018 im Mittel um 18 % (HBEFA Version 3.3). Bei Dieselrußpartikeln waren die Emissionen der Flotte 2019 ca. 17 % niedriger als mit der Flotte des Jahres 2018.
Praktisch keine Unterschiede mehr bei der Einhaltung der Umweltzonenkriterien innerhalb und außerhalb der Umweltzone:
Der Anteil der Fahrzeuge, die die Kriterien grünen Plakette erfüllen, lag zwischen 98,9 und 99,7 % und wies keine Unterschiede zwischen den Abschnitten innerhalb und außerhalb der Umweltzone auf. Negativ fiel die Fahrzeugkategorie der Reisebusse auf. Im Mittel erfüllten nur bei 90 % die Kriterien der grünen Plakette.
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