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Luftdaten-ArchivJahresübersicht der Luftqualität 2017Feinstaub (PM10)
Bei der Beurteilung der Feinstaubbelastung wird europaweit die Konzentration der gesundheitlich besonders bedenklichen Feinstaubpartikel kleiner als 10 Mikrometer (PM10 - particulate matter < 10 µm) betrachtet. Sie setzen sich unterschiedlich aus primären und sekundären Feinstäuben zusammen.
Primäre Feinstäube stammen direkt aus der Quelle, zum Beispiel aus Verbrennungsprozessen, wie Dieselruß. An verkehrsreichen Standorten stammt etwa 26 % dieser feinen Teilchen aus dem Straßenverkehr in Form von Auspuffemissionen der Autos (insbesondere Dieselfahrzeuge), aus Reifen- und Fahrbahnabrieb und durch aufgewirbeltes Material auf den Straßen (Luftreinhalteplan 2011-2017, Kap. 5). Deshalb zeigen Messstationen an verkehrsreichen Straßen die höchsten Immissionskonzentrationen an Feinstaub PM10. Einige weitere Quellen sind Kraft- und Fernheizwerke, Kamine, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, Schüttgutumschlag, Abfallverbrennungsanlagen und bestimmte industrielle Prozesse. Sekundäre Feinstäube entstehen in der Atmosphäre durch komplexe chemische Reaktionen aus Schadgasen, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen. Feinstäube können, je nach Wetterlage, über 100 Kilometer weit transportiert werden. Auswertungen zu den Ursachen (Luftreinhalteplan 2011-2017, Kapitel 5.3) der Feinstaubbelastung zeigen, dass etwa 64 % der Staubkonzentration an verkehrsnahen Messpunkten der Berliner Innenstadt aus Quellen außerhalb des Großraums Berlin stammt. Feinstäube bzw. deren Vorläufer stammen sowohl aus menschlichen Aktivitäten als auch aus natürlichen Prozessen. Zu den natürlichen Quellen gehören die Bodenerosion, Meeresgischt, Wald- und Buschfeuer sowie bestimmte biogene Aerosole - Pollen, Viren, Sporen von Bakterien und Pilzen, außerdem Algen, Pflanzenreste usw. Für Feinstaub (PM10) gelten seit 2005 zwei EU-weite Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit: Der Grenzwert für das Jahresmittel liegt bei 40 µg/m³ und der Tagesgrenzwert bei 50 µg/m³. Letzterer darf pro Kalenderjahr maximal an 35 Tagen überschritten werden. Die erste Grafik zeigt, dass im Jahr 2017 der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ an allen Messstationen mit Werten zwischen 16 und 28 µg/m³ wie in den Vorjahren seit 2004 eingehalten wird. In der zweiten Grafik wird der Tagesgrenzwert als die gemessene Konzentration dargestellt, die dem 36. Überschreitungstag im Jahr 2016 entspricht. Sie darf demnach nicht über 50 µg/m³ liegen und wird bei allen Messstationen, auch an den verkehrsnahen, unterschritten. Die dritte Grafik zeigt die Anzahl der Tage mit Überschreitungen des Tagesmittelwertes PM10 von 50 µg/m³ im Kalenderjahr 2017. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Aufgrund günstiger meteorologischer Bedingungen wird dieser Grenzwert in 2017 an allen Messstationen eingehalten. Aufgrund der Maßnahmen im Luftreinhalteplan für Berlin 2011-2017 hat sich die Feinstaubbelastung weiter vermindert. Beispielsweise wurde durch die Einführung der Umweltzone seit 2008 der Jahresmittelwert von PM10 um mehr als 2 µg/m³ oder um 7-10 % gesenkt. Ohne diese Reduzierung wären etwa 10 zusätzliche Überschreitungstage des Tagesgrenzwerts zu erwarten gewesen. ![]()
Jahr 2017: Jahresmittelwert
der Feinstaubkonzentration PM10 [µg/m³] ![]()
Jahr 2017: Anzahl der Überschreitungstage
Feinstaub PM10 ![]()
Jahr 2017: 90,41%-Wert
der Feinstaubkonzentration PM10 [µg/m³] Feinstaub (PM2,5)
Eine Teilmenge des Feinstaubes PM10 sind die feineren Teilchen PM2,5, deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer ist.
Im Mittel bestehen ca. 60-70 % der gröberen PM10-Fraktion aus den kleineren PM2,5-Partikeln. Der Rest aus größeren Partikeln zwischen 2,5 und 10 µm Durchmesser stammt vorwiegend aus aufgewirbeltem Staub und aus Partikeln natürlichen Ursprungs, wie zum Beispiel Pollen. Die nebenstehende Abbildung zeigt, dass der ab 2010 gültige Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ an allen Messstationen mit Werten zwischen 15 und 17 µg/m³ eingehalten wird. Allerdings ist der PM2,5-Grenzwert von 25 µg/m³ weniger streng als der Tagesgrenzwert für den PM10-Feinstaub, der statistisch einer mittleren PM2,5-Jahreskonzentration von nur 20 µg/m³ entspricht. |