Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten.
Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden kann.
Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d.h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle.
Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt.
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen:
1. Stadtweit wirkende Maßnahmen
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen soll der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt werden.
Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge:
- Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr.
- Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt.
- Des Weiteren soll die Nachrüstung von Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr mit Stickoxidminderungssystemen unterstützt werden, sobald dafür geeignete und vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannte Systeme auf dem Markt verfügbar sind.
Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft.
- Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO2-Belastung erreicht werden kann.
- Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes.
Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann.
Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor.
2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen
Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO
2-Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen:
* Pilotstrecken des Tempo30-Versuchs
- Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V
Für acht Straßen sind Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V unumgänglich, weil keine der übrigen Maßnahmen für eine Grenzwerteinhaltung bis 2020 ausreicht. Zu der Anordnung von Durchfahrtverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verurteilt.
Um unbillige Härten für Anwohnende der Strecken und für den Wirtschaftsverkehr zu vermeiden, sind Anlieger vom Durchfahrtverbot ausgenommen. Für alle Strecken mit Durchfahrtverbote wird zudem Tempo 30 angeordnet, um die Luftbelastung weiter zu reduzieren und die Einhaltung des NO2-Grenzwertes sicherzustellen.
Die Durchfahrbeschränkungen inklusive Tempo 30 werden für folgende Strecken angeordnet:
Straße |
von |
bis |
Leipziger Straße |
Leipziger Platz (Ostseite) |
Charlottenstraße |
Brückenstraße |
Köpenicker Straße |
Holzmarktstraße |
Reinhardtstraße |
Charitéstraße |
Kapelle-Ufer |
Alt-Moabit |
Gotzkowskystraße |
Beusselstraße |
Friedrichstraße |
Unter den Linden |
Dorotheenstraße |
Stromstraße |
Perleberger Straße |
Turmstraße |
Hermannstraße |
Silbersteinstraße |
Emser Straße |
Silbersteinstraße |
Hermannstraße |
Karl-Marx-Straße |