Darstellung der Verkehrsunfälle mit Todesfolge nach § 21 MobG BE

Das Mobilitätsgesetz (MobG BE) sieht in § 21 vor, dass die Unfallkommission bei allen Unfällen mit Todesfolge und mit Schwerverletzen über eventuell zu ergreifende bauliche Maßnahmen berichtet.

So stellt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ein hohes Maß an Transparenz über das Handeln der Behörden her.

Zunächst konzentriert sich die Darstellung auf die Unfälle mit Todesfolge. Die Berichterstattung wird kontinuierlich fortgesetzt und künftig auch auf Unfälle mit Schwerverletzten ausgeweitet.

Wie schnell bei einem Änderungsbedarf der Infrastruktur Maßnahmen umgesetzt werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie der Bezirke.

Im Unfallbericht der Polizei ist der jeweilige Unfallhergang beschrieben.

Unfälle mit Todesfolge mit Unfallberichten ab 2024

Diese Seite listet alle Unfälle mit Todesfolge von 2024 auf. Die Übersicht zu den Verkehrsunfällen mit Todesfolge wird anhand der Prüfergebnisse der einmal im Monat stattfindenden Unfallkommissionssitzung aktualisiert. (Stand: 23.02.2024) Weitere Informationen

Unfälle mit Todesfolge mit Unfallberichten bis 2023

Fragen und Antworten

  • Was kann die Unfallkommission unternehmen?

    Die Unfallkommission kann auf ein breites Spektrum an Maßnahmen zurückgreifen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei werden aber auch weitere Aspekte berücksichtigt, beispielsweise ob der Verkehr auf andere Straßen verlagert und dort die Verkehrssicherheit negativ beeinflusst wird. Darüber hinaus veranlasst die Unfallkommission stadtweite Untersuchungen, um Sicherheitsdefizite zu identifizieren und zu beheben.

    Mögliche Maßnahmen sind unter anderem:

    • Neubau oder -programmierung von Ampelanlagen
    • Verkehrszeichen
    • Verstärkte Verkehrsüberwachung
    • Piktogramme auf der Fahrbahn
    • Gehwegvorstreckung
  • Was ist eine Unfallhäufungsstelle?
    • 3 Unfälle mit schwerem Personenschaden oder getöteten Personen in 3 Jahren oder
    • 5 Unfälle mit mindestens leichtem Personenschaden in 3 Jahren oder
    • 5 gleichartige Unfälle innerhalb eines Jahres

    Treten ein oder mehrere Merkmale auf, wird die Örtlichkeit besonders beobachtet, um möglichst rasch zu handeln.

  • Warum werden nicht bei allen Unfällen entsprechende Maßnahmen eingeleitet?

    Werden keine unfallbegünstigenden Mängel an der Infrastruktur festgestellt, können von der Unfallkommission auch keine Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden.

    Manche Verkehrsunfälle sind Einzelfälle und Folge einer unglücklichen Verkettung von Ereignissen und finden in der Regel auch nicht an Unfallhäufungsstellen statt.

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person unter Alkoholeinfluss die Kontrolle über ihr Fahrzeug verliert und mit einem Hindernis kollidiert

    Oftmals kann die Ursache eines Unfalls erst nach einem Ermittlungsverfahren durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden.

    Manchmal können die Ursachen auch nie zweifelsfrei festgestellt werden. Beides führt dazu, dass erst spät beziehungsweise gar keine Maßnahmen ergriffen werden können.

  • Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig?

    Für die Umsetzung sind meist die Beschäftigten der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter bzw. bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.

  • Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Arbeit der Unfallkommission?

    Wichtige Grundlagen finden sich in:

  • Gemeinsame Verwaltungsvorschrift über die Zusammensetzung und die Arbeit der Straßenverkehrs-Unfallkommission für das Land Berlin

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