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Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen: GrillenSpielregeln![]()
Bringen Sie Ihren eigenen Grill mit. Bitte lassen Sie
den Grill nach Benutzung nicht einfach im Park stehen,
sondern nehmen Sie ihn wieder mit. Auch im Müllkorb
der Grünanlage hat ein benutzter Grill nichts zu
suchen.
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Zünden Sie niemals Grillkohle oder ein Holzfeuer
direkt auf dem Rasen oder Boden oder gar in einer ausgehobenen
Grillgrube an! Für Grillflächen gilt so wie
im restlichen Park:
Lagerfeuer
sind verboten.
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Für Grillkohle und Anzünder müssen Sie
selbst sorgen. Sammeln Sie keine Äste und Zweige
vor Ort: Parks liefern kein
Brennholz für Ihre Grillglut!
Das trifft erst recht auf Parkbänke und anderes Mobiliar zu.
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Verwenden Sie keine leicht brennbaren Flüssigkeiten, um den Brand zu beschleunigen (Spiritus, Benzin oder ähnliches)!
Vermeiden Sie die Gefahr von Stichflammen und Brandverletzungen
für sich und andere.
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Stellen Sie Ihren Grill nicht unter Bäumen auf.
Aufsteigender Funkenflug könnte die Zweige in
Brand setzen. Zudem kann die heiße Luft und die
Abstrahlung der Grillglut das empfindliche
Laub schädigen.
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Grillen Sie nichts, was nicht auf einen normalen Teller
passt. Für Hammel
und
Spanferkel ist der Park der falsche Ort. Ganze oder
nur grob zerteilte größere
Tiere
zu
grillen
ist
deshalb
nicht erlaubt.
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Asche, Speisereste, Pappteller und Verpackungen gehören in den Müll – am
besten getrennt in die Tonnen zu Hause.
Wenn die Abfallbehälter in der Grünanlage bereits überquellen,
ist der Müll – ebenso wie das restliche Grillzubehör – selbstverständlich
wieder mitzunehmen.
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Offene Müllkörbe sind für Grillabfälle
nicht geeignet. Gerade Speisereste verlocken Krähen,
Ratten
oder Füchse, die Abfallbehälter auszuräumen – und
alles zu verstreuen, was Sie ordentlich entsorgt zu
haben glauben.
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Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig,
zum Beispiel mit einer mitgebrachten Flasche Wasser.
Achten Sie darauf, dass keine Brand- oder Verletzungsgefahr
von ungelöschter Glut ausgehen kann.
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