Erneuerung der Krausenstraße zwischen Friedrichstraße und Axel-Springer-Straße

Planungsphase

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt beabsichtigt die Krausenstraße zwischen der Friedrichstraße und der Axel-Springer-Straße umzubauen. Dabei ist vorgesehen die Straße über eine Länge von ca. 700 Metern und einer Straßenraumbreite von rund 23 Metern grundhaft zu erneuern und umzugestalten.

Damit wird dieser Straßenabschnitt, der sich baulich in einem schlechten Zustand befindet und vor allem von parkenden Autos dominiert wird, unter Beachtung des Berliner Mobilitätsgesetzes, zu einer attraktiven Straße mit einer hohen Aufenthaltsqualität.

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Das Vorhaben

Die Gehwege werden beidseitig mit Breiten von rund 6 Metern hergestellt. Durch Reduzierung der Fahrbahnbreite gegenüber dem heutigen Zustand werden die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger durch kürzere Wege verbessert. Zusätzlich werden an Straßeneinmündungen und auf Höhe der Krausenstraße 22 barrierefreie Gehwegvorstreckungen geplant, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Fußverkehr zu fördern.

Die asphaltierte Fahrbahn für den Zweitrichtungsverkehr wird künftig 5,5 Meter breit sein. Parallel zur Fahrbahn entstehen beidseitig Parkbuchten aus Großsteinpflaster mit einer Breite von 2,25 Metern. Die bereits vorhandenen personenbezogenen Schwerbehindertenstellplätze bleiben erhalten und werden noch um weitere ergänzt. Zudem sind Ladesäulen für Elektrofahrzeuge vorgesehen.

Die Anlage einer gesonderten Radverkehrsanlage ist nach der StVO § 45 Absatz 1 c nicht möglich. Jedoch wird die parallel verlaufende Zimmerstraße derzeit als Fahrradstraße für den Ost-West-Radverkehr geplant.

Auf Grund der Neuaufteilung der Verkehrsflächen müssen 8 Straßenbäume vor Beginn der Baumaßnahme gefällt werden (Februar 2024). Die restlichen Straßenbäume werden in die Neuplanung integriert und die Baumscheiben vergrößert. Zusätzlich werden 24 neue Bäume gepflanzt, um die Aufenthaltsqualität in der Krausenstraße zu erhöhen.

Für die Endhaltestelle der BVG Buslinien im Abschnitt zwischen Friedrichstraße und Charlottenstraße, wird der südliche Parkstreifen auf 2,55 Meter verbreitert. Damit wird verhindert, dass wartende Busse in diesem Abschnitt in die 6 m breite Fahrbahn hineinragen. Auf diese Weise werden Behinderungen durch wartende Busse weitestgehend minimiert.

Entwurf Regelquerschnitt Krausenstraße (vereinfacht)

  • Entwurf Regelquerschnitt Krausenstraße (vereinfacht)

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Der Bau

Die Planungen der Krausenstraße für den Straßenbau sind abgeschlossen, ein Baubeginn für Juni 2024 geplant Mit dem Umbau erfolgen umfangreiche Arbeiten der Ver- und Entsorgungsunternehmen zur Erneuerung und Erweiterung ihrer Netze. Durch die Vielzahl der Bauaktivitäten ist von einer Bauzeit von ca. drei Jahren auszugehen.

Die Investitionskosten belaufen sich auf ca. 6,4 Mio. Euro.

Verkehrsführung

Mit dem Ziel die Krausenstraße von Schleichverkehren in Fahrtrichtung Ost aus der Leipziger Straße zu entlasten, wird eine abschnittsweise Einbahnstraßenregelung für die Krausenstraße angeordnet. Zwischen der Markgrafenstraße und der Jerusalemer Straße (Süd) wird zukünftig nur die Fahrtrichtung West für den motorisierten Individualverkehr möglich sein. In den jeweiligen Bauabschnitten entfallen während des Bau auch KfZ Stellflächen. Der Radverkehr wird weiterhin in beide Richtungen möglich sein.

Zahlen und Daten

  • Auswertung der Beteiligung zur Krausenstraße auf meinBerlin

    PDF-Dokument (366.2 kB)

Historischer Abriss

Die Krausenstraße entstand als Teil der barocken Stadterweiterung der Friedrichstadt ab 1688 und unterlag einem ständigen Wandel durch Kriegszerstörung, Nachkriegsentwicklung und fragmentarischen/abschnittsweisen Planungen durch angrenzende Hochbebauungen.

Nach den flächendeckenden Zerstörungen der Kriegsjahre hatte sich der Wiederaufbau am Leitbild der autogerechten Stadt orientiert. Die unterschiedlichen Entwicklungen in der Friedrichstadt und die teilweise immer noch erheblichen Instandhaltungsdefizite vieler Straßen führten 1995 zur Erstellung eines allgemeinen Regelwerkes zur Straßenraumgestaltung „Friedrichstadt, Dorotheenstadt und Friedrichswerder“ als Richtschnur für künftige Straßenbaumaßnahmen mit allgemeinen Gestaltungsregeln in einem größeren Gebiet der östlichen Innenstadt. 2016 erfolgte eine Überarbeitung des Regelwerks und eine Erweiterung auch auf Straßen südlich der Leipziger Straße und damit auch auf die Krausenstraße. Die Krausenstraße gehört bis heute zu den Bereichen mit besonderem Handlungsbedarf im Geltungsbereich des Regelwerks.

  • Regelwerk Straßen­raum­gestaltung Friedrichstadt, Dorotheenstadt und Friedrichswerder

    PDF-Dokument (17.8 MB) - Stand: 2016