Finanzierung

Fahrscheinentwerter auf dem U-Bahnhof Bundestag

Informationen zur dritten Finanzierungssäule des ÖPNV

Der öffentliche Personennahverkehr ist das Rückgrat des Berliner Verkehrs und wird täglich von Millionen Menschen genutzt. Als Form der öffentlichen Daseinsvorsorge ist ein gut ausgebauter und qualitativ hochwertiger ÖPNV unverzichtbar für die Lebensqualität in Berlin und die Funktionsfähigkeit der Stadt.

Um Zuverlässigkeit, Komfort und Leistungsfähigkeit des klimafreundlichen und stadtverträglichen öffentlichen Personennahverkehrs weiter zu erhöhen, investiert Berlin in neue Straßenbahnen, U- und S-Bahnen, in Gleistechnik, die Elektrifizierung des Linienbusverkehrs, neue Schienen, barrierefreie Haltestellen und Bahnhöfe und vieles mehr.

Angesichts des hohen Investitionsbedarfs geraten die beiden bisherigen wesentlichen Finanzierungssäulen Ticketverkauf und Steuerzuschüsse an ihre Grenzen. Eine dritte Finanzierungssäule soll die dringend benötigten Einnahmen generieren.

In der nun vorliegenden Studie werden verschiedene Varianten auf finanzielle und verkehrslenkende Effekte geprüft sowie rechtliche Aspekte berücksichtigt. Eine Festlegung auf eines der dargestellten Modelle ist damit nicht erfolgt. Die Studie liefert eine fundierte Grundlage für die weitere Diskussion über die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung des Berliner ÖPNV.

Die Studie findet sich zum Download.

  • Machbarkeitsstudie

    PDF-Dokument (2.0 MB)

Finanzierung heute

Der Berliner ÖPNV finanziert sich aus Fahrgelderträgen, Einnahmen der Unternehmen aus Werbung und Vermietung sowie den Ausgleichszahlungen, die das Land Berlin auf der Basis der Verkehrsverträge leistet. Der Anteil der Ausgleichszahlungen an den Gesamteinnahmen der Verkehrsunternehmen liegt bei über 50 Prozent.

Warum zahlt das Land Berlin an die Verkehrsunternehmen?

Die Verkehrsunternehmen in Berlin müssen wirtschaftlich handeln, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Unternehmen handelt. Ihr unternehmerisches Ziel ist die Gewinnerzielung. Ein nur auf diese Zielsetzung optimiertes Nahverkehrsangebot würde jedoch nicht der Verantwortung des Landes Berlin gerecht werden, einen bezahlbaren und umfassenden Nahverkehr als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu gewährleisten.

Daseinsvorsorge bedeutet, für alle Bürger gleiche Mobilitätschancen zu schaffen. Gäbe es keine Mitfinanzierung aus öffentlichen Geldern, müssten die Verkehrsunternehmen die Fahrpreise stark erhöhen, unrentable Angebote auf wenig stark nachgefragten Linien, z.B. am Stadtrand, streichen oder das Angebot auf die stark nachgefragten Zeiten reduzieren. Umfassende Mobilität wäre dann nur noch für diejenigen gewährleistet, die in der Lages sind, alternativ auf andere Verkehrsmittel wie z.B. ein Auto oder (unabhängig von der Witterung und körperlichen Möglichkeiten) auf ein Fahrrad zurückzugreifen, das ÖPNV-Angebot stünde nicht mehr für Jedermann zur Verfügung.

Durch die Ausgleichszahlungen bei gleichzeitiger Vorgabe des Verkehrsangebotes durch die Bestellung des Landes Berlin wird daher sichergestellt, dass es einheitliche und sozialverträglich Preise gibt und Busse und Bahnen auch dort fahren, wo es sich ansonsten für das Unternehmen nicht lohnen würde. Auf der anderen Seite können die Verkehrsunternehmen sicher sein, dass sie überall dort, wo sie Verkehrsleistungen erbringen, auch angemessen dafür bezahlt werden.

Wie hoch sind die Zahlungen des Landes an die Verkehrsunternehmen?

Ausgangspunkt für die jährlich erfolgende Berechnung der Ausgleichszahlungen ist die in den Verträgen vereinbarte Grundvergütung. Diese gibt die Höhe der Zahlungen an, welche die Unternehmen erhalten, wenn sie die bestellten Leistungen in der vereinbarten Qualität erbringen.

Im Jahr 2015 belief sich die Grundvergütung nach den Verkehrsverträgen für die BVG auf 287 Mio. Euro (Verkehrsleistungen und Betrieb der Infrastruktur), für die S-Bahn auf 256 Mio. Euro und für die Verkehre im Regionalverkehr auf ca. 47 Mio. Euro. Bestellt das Land Berlin im Verlauf des Jahres weitere Verkehre hinzu, dann erhöht sich auch der Vergütungsanspruch. Werden Verkehre durch die Unternehmen nicht bzw. nicht in der vereinbarten Qualität gefahren, können je nach vertraglicher Vereinbarung Abzüge für nicht oder schlecht erbrachte Leistungen vorgenommen werden.

Darüber hinaus erhalten die Verkehrsunternehmen Zahlungen vom Land als Gegenleistung für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter, die ermäßigten Fahrscheine für Schüler und Auszubildende sowie für das Sozialticket.

Zusätzlich werden Investitionen im ÖPNV durch die öffentliche Hand mitfinanziert. So erhält beispielsweise die BVG zusätzliche Mittel für die Grundsanierung und den Neubau der Infrastruktur sowie für die Beschaffung von Straßenbahnen. Auch für Investitionen bei der S-Bahn stellt das Land Mittel zur Verfügung.

Die Gelder, die das Land für die Verkehrsleistung des ÖPNV aufwendet, stammen aus dem Landeshaushalt bzw. aus Mitteln, die der Bund den Ländern für die ÖPNV-Gestaltung zur Verfügung stellt (sog. Regionalisierungsmittel). Für Investitionen gibt es weitere Finanzierungsquellen wie GVFG-Bund, Entflechtungsgesetz oder den Hauptstadtfinanzierungsvertrag Über die Umsetzung der Verkehrsverträge und die jährlich geleisteten Zahlungen berichtet das Land ausführlich in den Gesamtberichten.

ÖPNV-Rettungsschirm