Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt.
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